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Mietspiegel anfordern 

Beschreibung

Der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Mainz stellt die ortsüblichen Vergleichsmieten dar. Vorrangiges Ziel des Mietspiegels ist es, den Mietvertragsparteien ein Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete an die Hand zu geben. Damit trägt er erheblich zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in unserer Stadt bei. 

Die bisherigen Mietspiegel fanden immer eine hohe Akzeptanz bei Mietenden und Vermietenden sowie bei den Gerichten. In dem neuen Mietspiegel werden die Mieten erneut nach Wohnlagen differenziert. 

Erhältlich ist der Mietspiegel 2023 (derzeit aktuellste Version)

  • als Download auf dieser Seite
  • in gedruckter Fassung in allen Ortsverwaltungen

Die Wohnlagenzuordnung 2023 können Sie im geographischen Informationssystem ersehen. Es ist auf dieser Seite verlinkt.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Gebühren

  • Mietspiegel in Papierform: 3,50 Euro
  • Mietspiegel als Download: gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§§ 558, 558 d (Mietspiegel) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Hinweise

Miethöhe

  • Falls der Verdacht auf Mietüberhöhung nach besteht, wird von der Mietpreisbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegeben sind. Hierzu wird die betroffene Wohnung besichtigt und ausgemessen. Dies geschieht durch die Mitarbeitenden der Mietpreisbehörde, jedoch ausschließlich im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
  • Die Erstellung von Privatgutachten, z. B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen ist der Mietpreisbehörde nicht möglich.
  • Für die Verfolgung des Straftatbestandes Mietwucher ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
  • Die Mietpreisbehörde leistet Unterstützung bei der Ermittlung der angemessenen Miete.

Bereits seit 1975 gibt die Stadt Mainz in regelmäßigen Abständen den Mietspiegel heraus, um Mietenden und Vermietenden Anhaltspunkte zur einvernehmlichen Vereinbarung der Miethöhe zu geben.

Die bisherigen Mietspiegel fanden sowohl bei den Mietvertragsparteien als auch bei den Gerichten Akzeptanz und haben dazu beigetragen, eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sowie die Rechtssicherheit zu stärken.

Als Orientierungshilfe dienen die Tabelle 1 für Wohnungen und die Tabelle 2 für Apartments.

Betriebskosten

  • Sie sind in der Anlage B des Mietspiegels als Auszug aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt.
  • Ausschlaggebend sind jedoch die für das jeweilige Mietverhältnis getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.