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Was ist und wer erteilt die Standortbescheinigung?

Für jede ortsfeste Sendeanlage mit einer gleichmäßig verteilten Sendeleistung von mehr als 10 Watt ist vor Aufnahme des Sendebetriebs die Erteilung einer auf den Standort bezogenen Bescheinigung durch die Bundesnetzagentur notwendig. Hierin werden Sicherheitsabstände festgelegt, bei deren Einhaltung eine Gesundheitsgefährdung für Menschen auch bei dauerndem Aufenthalt ausgeschlossen wird. Grundlage für dieses Verfahren ist seit dem 1.1.1997 die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV).

Aufgabe der Bundesnetzagentur

Als unabhängige Behörde prüft die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Grenzwerte und stellt eine Standortbescheinigung aus. Dabei wird die Summenwirkung der Funkwellen der geplanten Anlage und aller in der Nähe befindlichen Sendeanlagen der verschiedenen Funkdienste (z.B. Rundfunk und Fernsehen) berücksichtigt und der notwendige Sicherheitsabstand festgelegt.
Deshalb besteht diese Bescheinigung aus mehreren Blättern, die die Ergebnisse aller Berechnungen enthalten. Eingereicht wird sie bei der Struktur- und Genehmigundsbehörde in Neustadt/W. Dort ist für interessierte Bürger auch die Möglichkeit gegeben, die gesamte Bescheinigung einzusehen.

Illustration zeigt Sicherheitsabstandsdiagramm für eine Mobilfunk-Sendeanlage. (Quelle: Stadt Mainz)Die Abbildung zeigt ein typisches Sicherheitsabstandsdiagramm für eine Mobilfunk-Sendeanlage. Es ist zu erkennen, daß auch die Richtwirkung der Antenne in die Berechnung eingeht. In Richtung der Antennenhalterung ergibt sich dabei eine geringere Feldstärke und damit ein geringerer Sicherheitsabstand als in der Hauptsenderichtung der Antenne.

Standort-Bescheinigung

Außerhalb des bescheinigten Sicherheitsabstandes von den Sendeantennen können sich Personen unbesorgt dauerhaft aufhalten. Dies wird mit der Standort-Bescheinigung bestätigt.