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In der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz werden sowohl alle Verlagsveröffentlichungen als auch das sogenannte Graue Schrifttum, das außerhalb des Buchhandels erscheint, als Pflichtexemplare gesammelt. Die Sammlung umfasst im Wesentlichen:
• Veröffentlichungen von Verlagen, Hochschulen, Behörden, Museen, Gesellschaften und Selbstverlegern
• Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften, Heimatzeitungen, Stadtteilblätter
• Kinderbücher, Comics, Reiseführer, Heimatbücher, Museums- und Ausstellungskataloge, Landkarten und Stadtpläne
• Publikationen von Vereinen, Verbänden, Schulen, Firmen und Parteien
• Amtliche Druckschriften



Das in der Region erscheinende Schrifttum wird auf Grundlage des Pflichtexemplarrechts beschafft. In Rheinland-Pfalz gilt diesbezüglich §14 des Landesmediengesetzes, der festlegt, dass von jedem Druckwerk, das in Rheinland-Pfalz erscheint (auch Texte in verfilmter und elektronischer Form, besprochene Tonträger, Notendrucke, Landkarten und Ortspläne, Zeitschriften und Zeitungen), unaufgefordert und unentgeltlich ein Exemplar (Pflichtexemplar) an eine zuständige Bibliothek geliefert werden soll.
Die Zuständigkeiten der Bibliotheken regelt die dazugehörige Landesverordnung, in der festgelegt ist, dass das Pflichtexemplargebiet der Stadtbibliothek Mainz die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms umfasst.
Die Beschaffung von amtlichen Schriften regelt eine Verwaltungsvorschrift, die bestimmt, dass ein Exemplar jeder Veröffentlichung, die von Behörden und Dienststellen des Landes oder mit dessen finanzieller Unterstützung herausgegeben wird, unmittelbar nach Erscheinen unentgeltlich unter anderem an die Stadtbibliothek Mainz geliefert werden soll.
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