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An dem Grundstück Flur 18 Nr. 125 - August-Horch-Straße besteht ein Erbbaurecht zugunsten der Stadt Mainz. Die Vergabe der Fläche in einer Größe von 12.393 m² erfolgt im Wege eines Untererbbaurechtes. Die Laufzeit des Untererbbaurechtes kann zwischen 25 und 96 Jahren bestimmt werden. Eine Teilung der Fläche ist möglich.
Der Erbbauzins für die Nutzung dieses Grundstückes beträgt 78.906,00 € (VHB) jährlich. Zuzüglich ist ein einmaliger Betrag für die entstandenen Erschließungskosten in Höhe von 95.027,00 € zu zahlen.
Der für das Gebiet verbindliche Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbegebietes Hechtsheim (HE 105)" legt unter anderem Folgendes fest: