Landeshauptstadt Mainz Direkt zum Inhalt
Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG - ist für die Stadt Mainz ein Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken aufzustellen.
Die Stadt Mainz hat als zuständige Behörde für das Plangebiet Mainz einen Lärmaktionsplan aufgestellt.
Der Lärmaktionsplans wird hiermit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG veröffentlicht.