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Pressemitteilung vom 2.3.2009
Mietspiegel 2009 liegt vor

Erneut qualifiziert fortgeschrieben / allseits anerkanntes Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete in Mainz seit 1975

Der neue Mietspiegel 2009 der Stadt Mainz liegt vor. „1975 gab die Stadt Mainz erstmals einen Mietspiegel heraus und gehörte damit zu den ersten Kommunen in der Bundesrepublik, die über dieses Instrument zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten verfügten“, stellt Sozial- und Finanzdezernent Kurt Merkator fest. Vorrangiges Ziel des Mietspiegels sei es,, den Mietvertragsparteien ein Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete an die Hand zu geben und damit erheblich zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in unserer Stadt beizutragen. Der Sozialdezernent: „Die bisherigen Mietspiegel fanden immer eine hohe Akzeptanz bei Mietern und Vermieter sowie bei den Gerichten.“ Aber auch viele städtische Ämter und die neu geschaffene Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt benötigten den qualifizierten Mietsspiegel für ihre tägliche Arbeit.


Der neue, nunmehr vierte qualifizierte Mietspiegel 2009 basiert auf der Erhebung für den Mietspiegel 2007 zum Stichtag 01.10.2006. Da der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden muss, wurde der bisherige Mietspiegel, den gesetzlichen Regelungen entsprechend, nach der sogenannten Indexregelung, also auf der Basis des vom statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. In der Zeit vom 30.09.2006 bis 30.09.2008 stieg der Verbraucherpreisindex um 5,6 Prozent. Dementsprechend sind die Mietspiegelwerte verändert worden. Dezernent Merkator: „Diese Art der Anpassung ist zulässig und erfolgte aus Kostengründen. Eine Neuerhebung von Daten wäre erheblich teurer. Diese wird dann wieder für den Mietspiegel 2011 vorgenommen.“
Erhältlich ist der neue Mietspiegel in gedruckter Fassung ab sofort bei den Ortsverwaltungen, an der Rathauspforte und im Stadthaus beim Bürgeramt. Im Internet ist er ebenfalls eingestellt.

Mietspiegel der Stadt Mainz seit 1975

1975 gab die Stadt Mainz erstmals einen Mietspiegel heraus und gehörte damit zu den ersten Kommunen in der Bundesrepublik, die über dieses Instrument zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmieten verfügten. 1985 wurde der Mietspiegel dann erstmals auf der Basis einer groß angelegten repräsentativen Befragung und der Auswertung der Daten nach statistisch-wissenschaftlichen Methoden herausgegeben.
Die Änderung des Mietrechts zum 01.09.2001 (§ 558 d BGB) führte das Instrument des „Qualifizierten Mietspiegels“ ein, um so die Stellung des Mietspiegels als bestes Mittel zur Darstellung der ortsüblichen Miete gegenüber Mietgutachten und der Angabe von Vergleichswohnungen zu stärken. Voraussetzung für die Qualifizierung eines Mietspiels ist, dass er nach anerkannten statistisch-wissenschaftlichen Methoden erstellt werden muss. Den gesetzlichen Regelungen zufolge ist der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.
Der Mietspiegel 2005 war der erste Mietspiegel, der auf einer sogenannten Index-Fortschreibung beruhte, das heißt, die bisherigen Werte des qualifizierten Mietspiegels (2003) wurden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf der Basis des vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes fortgeschrieben.
(ekö)

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