Landeshauptstadt Mainz

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Meldebescheinigung

Kurzbeschreibung

Ausstellung von Meldebestätigungen

Amt/ausführende Stelle

Kontakt

Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim
Römerstraße 17
55129 Mainz
Telefon: 06136/41 07
Telefax: 06136/4 55 58
e-mail: ortsverwaltung.ebersheim@stadt.mainz.de

Erreichbarkeit

Haltestelle: Neugasse
Linie 66 und 67

Anzeige eines Stadtplanausschnitts (neues Fenster) Fahrplanauskunft des RMV (neues Fenster) Zugang Behinderten-WC

Öffnungszeiten


Tabelle der Öffnungszeiten
amvonbis
Montag08.00 Uhr12.00 Uhr
Dienstag08.00 Uhr
17.30 Uhr
12.00 Uhr
19.00 Uhr
Mittwoch08.00 Uhr12.00 Uhr
Donnerstag08.00 Uhr12.00 Uhr
Freitag08.00 Uhr12.00 Uhr
Aktuelle Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie ggf. unter der Rubrik "Ämter, Betriebe, Dienstleistungen" auf der Seite "Ortsverwaltungen" (links in der Navigation).

Ansprechperson(en)

Tabelle der Ansprechpersonen
NameFunktionTelefonZNr.

Fristen

hängt von dem Verwendungszweck ab, bestimmt die jeweilige Behörde

Gebühren

Tabelle enthält Gebühreninformationen
FallGebühr
Meldebestätigung5,00 €
Meldebestätigung zur Vorlage bei der ADD10,00 €

Voraussetzungen

- in Mainz gemeldet
- Identitätsnachweis

Rechtsgrundlagen

Meldegesetz Rheinland-Pfalz

Benötigte Dokumente

Personalausweis oder Reisepaß

Weitere Hinweise

Die Ausstellung von Meldebestätigungen für Sozialamt, Wohnungsamt, Arbeitsamt oder sonstige soziale Zwecke ist gebührenfrei.