Reisepass
Kurzbeschreibung
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Amt/ausführende Stelle
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim
Morschstraße 1
55129 Mainz
Telefon:
06131/50 40 69 und 06131/58 23 77
Telefax:
06131/59 25 35
e-mail:
ortsverwaltung.hechtsheim@stadt.mainz.de
Erreichbarkeit
Haltestelle: Bürgerhaus
Linien: 50, 51, 52
Rollstuhlfahrer bitte klingeln. Anliegen bearbeitet die Ortsverwaltung dann im Erdgeschoss. Behinderten-WC mit Spezialschlüssel außerhalb der OV, rechts vor der Eingangstür.
Öffnungszeiten
Tabelle der Öffnungszeiten
| am | von | bis |
| Montag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 Uhr 16.00 Uhr | 12.00 Uhr 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
Die Ortsverwaltung ist am 01. September 2010 geschlossen.
Am Montag, den 06.09.2010 ist die Ortsverwaltung nur von 09.00 bis 12.00 Uhr
und am Dienstag, den 07.09.2010 von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet und
Nachmittags geschlossen.
Ansprechperson(en)
Tabelle der Ansprechpersonen
| Name | Funktion | Telefon | ZNr. |
Fristen
Bearbeitungsfristen: Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.
Der vorläufige Reisepass wird in äußerst eiligen Fällen sofort ausgestellt, sonst nach Terminabsprache.
Soweit kein Identitätsnachweis und kein Zeuge beigebracht werden kann, muß abgewartet werden, bis ein Auszug aus dem Pass-/Personalausweisregister der letzten Ausstellungsbehörde bzw. Ergebnis der erkennungsdienstlichen Behandlung vorliegt.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnungsgemeinde
- Mit der Ermächtigung der zuständigen Behörde kann auch die unzuständige Behörde tätig werden
- Der Antragsteller muss volljährig sein. Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
- Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.
Ordnungswidrig handelt z. B.:
- wer vorsätzlich oder fahrlässig keinen für den Grenzüberschritt gültigen Pass oder Personalausweis mitführt
- wer durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren Passes bewirkt
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Benötigte Dokumente
Antragsunterlagen:
- Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
Downloads (öffnen ein neues Browserfenster)
Weitere Hinweise
Die Reisepässe können im Bürgeramt sowie den Ortsverwaltungen abgeholt werden.
Für Antragsteller unter 24 Jahren wird ein Reisepass für 6 Jahre ausgestellt,
über 24 für 10 Jahre.
Ab 01.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Reisepass, Kinderreisepass sowie den vorläufigen Reisepass verdoppelt werden, wenn der Pass durch eine unzuständige Behörde ausgestellt wird.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Internetadressen
Einreisebestimmungen