Landeshauptstadt Mainz

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Reisepass

Kurzbeschreibung

Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

Amt/ausführende Stelle

Kontakt

Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim
Morschstraße 1
55129 Mainz
Telefon: 06131/50 40 69 und 06131/58 23 77
Telefax: 06131/59 25 35
e-mail: ortsverwaltung.hechtsheim@stadt.mainz.de

Erreichbarkeit

Haltestelle: Bürgerhaus
Linien: 50, 51, 52

Anzeige eines Stadtplanausschnitts (neues Fenster) Fahrplanauskunft des RMV (neues Fenster) Behinderten-WC

Rollstuhlfahrer bitte klingeln. Anliegen bearbeitet die Ortsverwaltung dann im Erdgeschoss. Behinderten-WC mit Spezialschlüssel außerhalb der OV, rechts vor der Eingangstür.

Öffnungszeiten


Tabelle der Öffnungszeiten
amvonbis
Montag07.30 Uhr12.00 Uhr
Dienstag07.30 Uhr
16.00 Uhr
12.00 Uhr
18.30 Uhr
Mittwoch07.30 Uhr12.00 Uhr
Donnerstag07.30 Uhr12.00 Uhr
Freitag07.30 Uhr12.00 Uhr
Die Ortsverwaltung ist am 01. September 2010 geschlossen. Am Montag, den 06.09.2010 ist die Ortsverwaltung nur von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag, den 07.09.2010 von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet und Nachmittags geschlossen.

Ansprechperson(en)

Tabelle der Ansprechpersonen
NameFunktionTelefonZNr.

Fristen

Bearbeitungsfristen: Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird in äußerst eiligen Fällen sofort ausgestellt, sonst nach Terminabsprache. Soweit kein Identitätsnachweis und kein Zeuge beigebracht werden kann, muß abgewartet werden, bis ein Auszug aus dem Pass-/Personalausweisregister der letzten Ausstellungsbehörde bzw. Ergebnis der erkennungsdienstlichen Behandlung vorliegt.

Voraussetzungen

- Der Antragsteller muss Deutscher sein
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnungsgemeinde
- Mit der Ermächtigung der zuständigen Behörde kann auch die unzuständige Behörde tätig werden
- Der Antragsteller muss volljährig sein. Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
- Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.

Ordnungswidrig handelt z. B.:
- wer vorsätzlich oder fahrlässig keinen für den Grenzüberschritt gültigen Pass oder Personalausweis mitführt
- wer durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines weiteren Passes bewirkt
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Benötigte Dokumente

Antragsunterlagen:
- Identitätsnachweise (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Downloads (öffnen ein neues Browserfenster)


Weitere Hinweise

Die Reisepässe können im Bürgeramt sowie den Ortsverwaltungen abgeholt werden.
Für Antragsteller unter 24 Jahren wird ein Reisepass für 6 Jahre ausgestellt,
über 24 für 10 Jahre.
Ab 01.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Reisepass, Kinderreisepass sowie den vorläufigen Reisepass verdoppelt werden, wenn der Pass durch eine unzuständige Behörde ausgestellt wird.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Internetadressen

Einreisebestimmungen