Anmeldung
Kurzbeschreibung
Anmeldung von Einwohnern in Mainz
Amt/ausführende Stelle
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim
Morschstraße 1
55129 Mainz
Telefon:
06131/50 40 69 und 06131/58 23 77
Telefax:
06131/59 25 35
e-mail:
ortsverwaltung.hechtsheim@stadt.mainz.de
Erreichbarkeit
Haltestelle: Bürgerhaus
Linien: 50, 51, 52
Rollstuhlfahrer bitte klingeln. Anliegen bearbeitet die Ortsverwaltung dann im Erdgeschoss. Behinderten-WC mit Spezialschlüssel außerhalb der OV, rechts vor der Eingangstür.
Öffnungszeiten
Tabelle der Öffnungszeiten
| am | von | bis |
| Montag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 Uhr 16.00 Uhr | 12.00 Uhr 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
Die Ortsverwaltung ist am 01. September 2010 geschlossen.
Am Montag, den 06.09.2010 ist die Ortsverwaltung nur von 09.00 bis 12.00 Uhr
und am Dienstag, den 07.09.2010 von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet und
Nachmittags geschlossen.
Ansprechperson(en)
Tabelle der Ansprechpersonen
| Name | Funktion | Telefon | ZNr. |
Fristen
Anmeldefristen:
Die Anmeldung muss unverzüglich nach Einzug in die Wohnung erfolgen.
Voraussetzungen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden
Rechtsgrundlagen
§ 13 Meldegesetz Rheinland-Pfalz
§ 11 Melderechtsrahmengesetz
§ 16 Meldegesetz Rheinland-Pfalz (mehrere Wohnungen)
§ 12 Melderechtsrahmengesetz (mehrere Wohnungen)
Satzung zur Zweitwohnungsabgabe
Ortsrechts-Links (öffnet ein neues Browserfenster)
Benötigte Dokumente
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
- Miet- oder Kaufvertrag
Formulare (öffnen ein neues Browserfenster)
Downloads (öffnen ein neues Browserfenster)
Weitere Hinweise
Allgemeine Meldepflicht § 13 MG Rheinland-Pfalz
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebhörde anzumelden.
Mehrere Wohnungen § 16 MG Rheinland-Pfalz
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Der Einwohner hat bei jeder Anmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist.
In Mainz wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe erhoben
Bußgeldvorschriften § 36 MG Rheinland-Pfalz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, sich nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist anmeldet.
Meldeversäumnisse können mit einem Bußgeld bis zu 500,00 € geahndet werden.
Die Anmeldung von ausländischen Mitbürgern ist nur im Bürgeramt, Kaiserstraße 3-5, möglich.