Kinderreisepass
Kurzbeschreibung
Ausstellung eines maschinenlesbaren Kinderreisepasses
Amt/ausführende Stelle
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim
Morschstraße 1
55129 Mainz
Telefon:
06131/50 40 69 und 06131/58 23 77
Telefax:
06131/59 25 35
e-mail:
ortsverwaltung.hechtsheim@stadt.mainz.de
Erreichbarkeit
Haltestelle: Bürgerhaus
Linien: 50, 51, 52
Rollstuhlfahrer bitte klingeln. Anliegen bearbeitet die Ortsverwaltung dann im Erdgeschoss. Behinderten-WC mit Spezialschlüssel außerhalb der OV, rechts vor der Eingangstür.
Öffnungszeiten
Tabelle der Öffnungszeiten
| am | von | bis |
| Montag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 Uhr 16.00 Uhr | 12.00 Uhr 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr | 12.00 Uhr |
Die Ortsverwaltung ist am 01. September 2010 geschlossen.
Am Montag, den 06.09.2010 ist die Ortsverwaltung nur von 09.00 bis 12.00 Uhr
und am Dienstag, den 07.09.2010 von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet und
Nachmittags geschlossen.
Ansprechperson(en)
Tabelle der Ansprechpersonen
| Name | Funktion | Telefon | ZNr. |
Gebühren
Tabelle enthält Gebühreninformationen
| Fall | Gebühr |
| maschinenlesbarer Kinderreisepass | 13,00 € |
| maschinenlesbarer Kinderreisepass doppelte Gebühr | 26,00 € |
| Verlängerung/Veränderung | 6,00 € |
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- örtliche Zuständigkeit: Wohnung in Mainz
- bei örtlicher Unzuständigkeit: Ermächtigung der zuständigen Behörde.
Benötigte Dokumente
- Einverständniserklärung beider Eltern
- Pass oder Personalausweis von beiden Eltern
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben
Weitere Hinweise
Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Kinderreisepässe verdoppelt werden, wenn die Pässe durch eine unzuständige Behörde ausgestellt werden.
Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA:
Für die Einreise in die USA gelten besondere Bestimmungen. Die bis Ende 2005 ausgestellten Kinderausweise mit Lichtbild und die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines mitreisenden Elternteiles werden für die Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert.
Die USA verlangen für jede einreisende Person, auch für Kinder, ein eigenes maschinenlesbares Dokument mit einem biometrietauglichen Lichtbild.
Den maschinenlesbaren Kinderreisepass, der seit dem 1.1.2006 ausgestellt wird, erkennen die USA für die visumsfreie Einreise nur noch an, wenn er bis zum 26.10.2006 ausgestellt wurde. Kinderreisepässe, die nach diesem Datum ausgestellt werden, erkennen die USA nicht mehr an. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.