Landeshauptstadt Mainz

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Kinderreisepass

Kurzbeschreibung

Ausstellung eines maschinenlesbaren Kinderreisepasses

Amt/ausführende Stelle

Kontakt

Stadtverwaltung Mainz
Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim
Morschstraße 1
55129 Mainz
Telefon: 06131/50 40 69 und 06131/58 23 77
Telefax: 06131/59 25 35
e-mail: ortsverwaltung.hechtsheim@stadt.mainz.de

Erreichbarkeit

Haltestelle: Bürgerhaus
Linien: 50, 51, 52

Anzeige eines Stadtplanausschnitts (neues Fenster) Fahrplanauskunft des RMV (neues Fenster) Behinderten-WC

Rollstuhlfahrer bitte klingeln. Anliegen bearbeitet die Ortsverwaltung dann im Erdgeschoss. Behinderten-WC mit Spezialschlüssel außerhalb der OV, rechts vor der Eingangstür.

Öffnungszeiten


Tabelle der Öffnungszeiten
amvonbis
Montag07.30 Uhr12.00 Uhr
Dienstag07.30 Uhr
16.00 Uhr
12.00 Uhr
18.30 Uhr
Mittwoch07.30 Uhr12.00 Uhr
Donnerstag07.30 Uhr12.00 Uhr
Freitag07.30 Uhr12.00 Uhr
Die Ortsverwaltung ist am 01. September 2010 geschlossen. Am Montag, den 06.09.2010 ist die Ortsverwaltung nur von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag, den 07.09.2010 von 07.30 bis 12.00 Uhr geöffnet und Nachmittags geschlossen.

Ansprechperson(en)

Tabelle der Ansprechpersonen
NameFunktionTelefonZNr.

Gebühren

Tabelle enthält Gebühreninformationen
FallGebühr
maschinenlesbarer Kinderreisepass13,00 €
maschinenlesbarer Kinderreisepass doppelte Gebühr26,00 €
Verlängerung/Veränderung6,00 €

Voraussetzungen

- deutsche Staatsangehörigkeit
- nicht älter als 12 Jahre
- örtliche Zuständigkeit: Wohnung in Mainz
- bei örtlicher Unzuständigkeit: Ermächtigung der zuständigen Behörde.

Benötigte Dokumente

- Einverständniserklärung beider Eltern
- Pass oder Personalausweis von beiden Eltern
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben

Weitere Hinweise

Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Kinderreisepässe verdoppelt werden, wenn die Pässe durch eine unzuständige Behörde ausgestellt werden.

Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA:

Für die Einreise in die USA gelten besondere Bestimmungen. Die bis Ende 2005 ausgestellten Kinderausweise mit Lichtbild und die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines mitreisenden Elternteiles werden für die Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert.
Die USA verlangen für jede einreisende Person, auch für Kinder, ein eigenes maschinenlesbares Dokument mit einem biometrietauglichen Lichtbild.
Den maschinenlesbaren Kinderreisepass, der seit dem 1.1.2006 ausgestellt wird, erkennen die USA für die visumsfreie Einreise nur noch an, wenn er bis zum 26.10.2006 ausgestellt wurde. Kinderreisepässe, die nach diesem Datum ausgestellt werden, erkennen die USA nicht mehr an. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.