Landeshauptstadt Mainz

Landeshauptstadt Mainz Direkt zum Inhalt

 

"Schinderhannes - Prozeß und Urteil 1803"

Am 24. Oktober 1803 beginnt in Mainz ein für die damalige Zeit einmaliger Prozess. Er endet für 20 Angeklagte auf dem Schafott, für weitere 28 im Kerker. Unter den Hingerichteten befindet sich der vielleicht bekannteste Räuberhauptmann Deutschlands, der Schinderhannes. Zahlreiche Anekdoten ranken sich bis heute um den selbsternannten "König des Soonwalds", der einst im Holzturm von Mainz auf sein Urteil wartete. Fast auf den Tag genau 200 Jahre später erinnerte das Stadtarchiv Mainz mit einer Ausstellung im Mainzer Rathaus an den Schinderhannes alias Johannes Bückler.

Diese Ausstellung kann nun unbefristet im Internet angeschaut werden. Klicken Sie auf den Grundriss.Man sieht den Grundriss der Schinderhannesausstellung, die im Oktober 2003  im Mainzer Rathaus stattfand. Link öffnen neues Fenster mit vergrösserter Darstellung und Textinformation (nur bei eingeschaltetem JavaScript)

Unbekannte Einblattdrucke mit der Verkündung des Urteils gegen den Schinderhannes und seine Bande dem Stadtarchiv geschenkt

Die vom Stadtarchiv konzipierte Ausstellung „Schinderhannes – Prozess und Urteil“ im Mainzer Rathaus vom 18. Oktober bis 23. November 2003 ist nicht nur auf eine äußerst positive Publikumsresonanz gestoßen, sondern hat auch einige neue Erkenntnisse zum Schinderhannes zutage gefördert. So entzündeten sich an der Ausstellung und dem Rahmenprogramm Diskussionen mit neuen Fragen, es wurden aber auch neue Informationen zum Leben des wohl bekanntesten Räubers Deutschlands gewonnen.

Eine kleine Sensation stellen zwei Flugblätter mit der Bekanntmachung des Urteils gegen den Schinderhannes und seine Bande dar, die sich bislang von der Forschung unentdeckt in Privatbesitz befanden. Die Eigentümer, die Eheleute Monika und Dr. Jürgen Ziegler aus Kaiserslautern, hatten die beiden Stücke vor Jahren auf einem Flohmarkt erworben. Durch die Mainzer Ausstellung auf die Bedeutung der beiden Blätter aufmerksam geworden, haben die Eheleute Ziegler diese dem Stadtarchiv als Geschenk überlassen.

Die beiden großformatigen, 80 und 100 cm hohen und 50 cm breiten, von der Mainzer Druckerei Theodor von Zabern hergestellten Blätter enthalten in summarischer und tabellarischer Form ein Verzeichnis der Urteile, die das Mainzer Kriminalspezialgericht am 20. November 1803 gegen den Schinderhannes und 42 weitere Angeklagte gefällt hatte. Die Drucke waren zum öffentlichen Aushang bestimmt, um die Urteile zu propagieren.