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Unbekannte Einblattdrucke mit der Verkündung des Urteils gegen den Schinderhannes und seine Bande dem Stadtarchiv geschenkt
Die vom Stadtarchiv konzipierte Ausstellung „Schinderhannes – Prozess und Urteil“ im Mainzer Rathaus vom 18. Oktober bis 23. November 2003 ist nicht nur auf eine äußerst positive Publikumsresonanz gestoßen, sondern hat auch einige neue Erkenntnisse zum Schinderhannes zutage gefördert. So entzündeten sich an der Ausstellung und dem Rahmenprogramm Diskussionen mit neuen Fragen, es wurden aber auch neue Informationen zum Leben des wohl bekanntesten Räubers Deutschlands gewonnen.
Eine kleine Sensation stellen zwei Flugblätter mit der Bekanntmachung des Urteils gegen den Schinderhannes und seine Bande dar, die sich bislang von der Forschung unentdeckt in Privatbesitz befanden. Die Eigentümer, die Eheleute Monika und Dr. Jürgen Ziegler aus Kaiserslautern, hatten die beiden Stücke vor Jahren auf einem Flohmarkt erworben. Durch die Mainzer Ausstellung auf die Bedeutung der beiden Blätter aufmerksam geworden, haben die Eheleute Ziegler diese dem Stadtarchiv als Geschenk überlassen.
Die beiden großformatigen, 80 und 100 cm hohen und 50 cm breiten, von der Mainzer Druckerei Theodor von Zabern hergestellten Blätter enthalten in summarischer und tabellarischer Form ein Verzeichnis der Urteile, die das Mainzer Kriminalspezialgericht am 20. November 1803 gegen den Schinderhannes und 42 weitere Angeklagte gefällt hatte. Die Drucke waren zum öffentlichen Aushang bestimmt, um die Urteile zu propagieren.