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Umweltinformation: Altlasten und Bodenschutz

Bodeninformationssystem
Altlasten
Verdachtsflächenkataster
Versickerung von Niederschlagswasser
Auskünfte zu Boden und Altlasten

BodenschichtenZiel des Bodenschutzes ist es zum einen sparsam mit Flächen umzugehen und zum anderen die Qualität des Bodens zu erhalten bzw. zu verbessern. Zur Umsetzung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind die Kommunen verpflichtet sorgsam mit der Ressource Boden umzugehen. Insbesondere für die vorbereitende Bauleitplanung bedeutet dies, möglichst Flächen sparend zu planen und zukünftig auch die Bodenqualitäten stärker zu berücksichtigen.

Bodeninformationssystem

Um eine sachgerechte Abwägung bei der Überplanung von Flächen zu ermöglichen, sind Kenntnisse zur Art der Böden und des weiteren Untergrundes erforderlich. Hierzu werden Bohrprofile aus Baugrund- und umwelttechnischen Gutachten in eine Bodendatenbank aufgenommen und ausgewertet.
Seitens des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz wird das landesweites Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS-RP) erstellt und gepflegt. Hieran sind auch Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Mainz beteiligt.

Das Informationssystem besteht aus sechs Fachmodulen:

Ziel ist es, alle bodenschutzrelevanten Daten zu bündeln und diese Sachdaten mit Grafikdaten zu verknüpfen, um aussagekräftige und aktuelle Karten zu erstellen.
Informationen hierzu erhalten Sie über die unten angegebenen Internetseiten.
Darüber hinaus verfügt das Umweltamt über eine Bohrdatenbank mit bis zu 7000 Bohrprofilen.

Altlasten

Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind:
"1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.“

Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind "Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht."

Schädliche Bodenveränderung "... sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen."

Zur Prüfung von Altlastverdachtsflächen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Vorhaben- und Entwicklungspläne) und bei Einzelbauvorhaben werden durch das Umweltamt Verdachtsflächen erkundet und ggf. zusätzliche Untersuchungen hierzu durchgeführt.

Verdachtsflächenkataster

Zu sehen ist ein Bagger bei Umgrabungen. Das Verdachtsflächenkataster (Altablagerungen, altlastenverdächtige Altstandorte), aufbauend auf einer Datenbasis von 1986, umfasst über 1200 Datensätze. Es wird ständig aktualisiert und systematisch überprüft. Dabei werden Adressbucheinträge, Gewerbekarteieinträge, An- und Abmeldung beim Steueramt, Luftbilder und historische Pläne ausgewertet.
Im Zusammenhang mit Unfällen mit boden- und wassergefährdenden Stoffen nimmt das Umweltamt die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde wahr.

Versickerung von Niederschlagswasser

Aufgrund wasserwirtschaftlicher Vorgaben soll das Niederschlagswasser, soweit es die Untergrundverhältnisse zulassen, auf den Flächen, auf denen es anfällt, versickert werden. Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen führt das Umweltamt auf Anforderung die Auswertung von vorliegenden Bodendaten und Bohrprofile durch. Aufgrund der Erkenntnisse aus Versickerungsversuchen kann das Umweltamt Aussagen zur Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung treffen.

Auskünfte zu Boden und Altlasten

Bei Bedarf erteilt das Umweltamt der Stadt Mainz ausführliche Auskünfte zu Baugrund, Boden, Grund- und Quellwasserverhältnissen an Bauwerber, Architekten, Ingenieurbüros, städtische Ämter und Privatpersonen. Bei Anfragen von Architekten und Bauherren zu den Möglichkeiten der Regenwassernutzung und Versickerung erfolgt in der Regel der Hinweis auf die Ingenieurgeologische Karte und die Versickerungspotenzialkarte für das Stadtgebiet (beide sind im Umweltamt erhältlich). In den meisten Fällen ist jedoch eine Auswertung der Bohrdatenbank erforderlich. Bei umfangreichen Recherchen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Auskünfte zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur an die Grundstückseigentümer, an Bevollmächtigte oder Ämter erteilt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema Boden finden Sie unter den nachfolgenden Stichpunkten:


Altlasten
Bodenrichtwert
Bodenschutz
Bodenverkehrsgenehmigung
Brunnen
Fällgenehmigung
Geologie, Ingenieurgeologie
Kleingärten
Tanklager
Umweltinformationsgesetz

im WWW
 Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
 Landesamt für Geologie und Bergbau
 Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht
 Bundesgesetze und -verordnungen
 Bodeninformationssystem