Umweltinformation: Immissionsschutz und Anlagensicherheit
LuftLuftqualitätLuftreinhalteplanSchadstoffregister für IndustriebetriebePartikelfilter für Diesel-PKWLärmLärmminderungsplanung/LärmaktionsplanFluglärmMessstationen für Fluglärm
Zu den Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde, die im Umweltamt der Stadt Mainz angesiedelt ist, gehört unter anderem die Erteilung von Genehmigungen nach dem
Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG). Eine solche Genehmigung benötigen die Betreiber von Anlagen, von denen erhebliche Umwelteinwirkungen, z.B. durch Lärm oder Luftverunreinigungen ausgehen können. Das betrifft praktisch alle Industrie- und größeren Gewerbebetriebe.
Auch die Problematik von Luftverunreinigungen, insbesondere Geruchsbelästigungen durch private Verursacher gehört zum Aufgabenbereich der Behörde. Dazu zählen z.B. die Überwachung des ordnungsgemäßen Einsatzes von Brennstoffen und die Einhaltung der zulässigen Abgaswerte in Kleinfeuerungsanlagen.
Luft
Luftqualität

Industrie, Verkehr und Haushalte zählen zu den wichtigsten Quellen der Luftschadstoffe. Hohe Konzentration dieser Schadstoffe können Lebewesen und Materialien schädigen. Ozonwarnungen im Sommer und Feinstaubdiskussionen gehören mittlerweile zum Alltag. Sollen Lebensqualität und Gesundheit erhalten bleiben, so sind umfangreiche Maßnahmen zur Luftreinhaltung notwendig.
Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht betreibt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz seit 1978 das Zentrale Immissionsmessnetz (ZIMEN) für Rheinland-Pfalz, um die Luftqualität zu messen. Das Messnetz besteht aus 33 Messstationen, die von der Messnetzzentrale in Mainz betreut werden.
In Mainz gibt es 6 Messstationen:
- Mainz-Mombach
- Goetheplatz
- Zitadelle
- Parcusstraße
- Rheinallee
- Große Langgasse
Aktuelle Messwerte finden Sie auf der unten angegebenen Internetseite des Zentralen Immissionsmessnetzes (ZIMEN).
Luftreinhalteplan
Um Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe entgegenzuwirken, hat die Europäische Union Richtlinien zur Luftqualität verabschiedet, die 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für Gebiete zu erstellen, in denen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. In Mainz wurde 2003 erstmals der Grenzwert für Feinstaub an mehr als 35 Tagen überschritten. Deshalb wurde vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Mainz ein Luftreinhalte- und Aktionsplan erstellt. Ziel ist es, die Herkunft des Feinstaubes zu ermitteln und Maßnahmen zur Emissionsminderung festzulegen. Auf der Internetseite zum
Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt Mainz finden Sie auch Informationen zur Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge und zur Einrichtung von Umweltzonen und den darin geltenden Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge.
Schadstoffregister für Industriebetriebe
Wie viel Kohlendioxid bläst der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft? Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein? Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle? Wer aus privatem oder beruflichem Interesse Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen sucht, findet diese ab sofort im neuen Schadstoffregister PRTR-Deutschland (Pollutant Release and Transfer Register). Der Zugriff erfolgt online unter
www.prtr.bund.de und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer völlig kostenlos.
„Ziel des Umweltbundesamtes (UBA) ist es, für noch mehr Transparenz bei den Umweltinformationen zu sorgen. Sie sollen auf einfache Weise an Informationen über Belastungen der Umwelt durch das Einbringen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden sowie die Entsorgung von Abfällen durch große Industriebetriebe gelangen. Transparenz und Vergleichbarkeit sind – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit – gute Instrumente, die Verringerung von Umweltbelastungen zu zeigen und Anreize für Innovationen zu schaffen.“ – Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes
Partikelfilter für Diesel-Pkw
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem finanziellen Anreiz eine beschleunigte und zusätzliche Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltersystemen noch im Jahr 2009 zu erreichen. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung der Luft geleistet und gleichzeitig eine Stärkung der Nachfrage nach Partikelfiltersystemen erreicht werden.
Gefördert werden Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelfiltern in Diesel-Pkw in der Zeit vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009. Die Höhe der Förderung beträgt 330 Euro und darf pro Fahrzeug nur einmal gezahlt werden. Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Lärm
Infolge des stetigen Anstiegs der Lärmbelastung durch zunehmende Mobilität und geändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung hat sich der Lärmschutz zu einem der wichtigsten Handlungsfelder im kommunalen Umweltschutz entwickelt. Es gibt nahezu keinen Bebauungsplan, Bauantrag oder sonstiges städtisches Vorhaben, bei dem nicht der Lärm ein Problem oder zumindest einen wichtigen Abwägungsbelang darstellt.
Die Einhaltung der Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz ist zum Teil - im Rahmen der Zuständigkeit - Sache der unteren Immissionsschutzbehörde. Die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung im Bezug auf die krankmachende Wirkung von Lärm führt zu einem vermehrten Informations- und Aufklärungsbedarf. In Ausnahmefällen wird nach einer Einzelfallprüfung für größere geräuschintensive Veranstaltungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Lärmminderungsplanung/Lärmaktionsplan
Die Europäische Union hat aufgrund steigender Lärmbelastungen die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 erlassen.
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Mainz
Im Jahre 2005 wurde die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Nach § 47 c BImSchG sind demnach in der ersten Stufe zum 30.06.2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen auszuarbeiten. Nach Auffassung der Landesregierung gibt es in Rheinland-Pfalz keine Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern.
Die Stadt Mainz ist zuständige Behörde zur Ausarbeitung der
Lärmkarten für die im Stadtgebiet verlaufenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Kfz pro Jahr. Kartiert wurden von der Stadt Mainz zudem alle Straßen mit relevantem Verkehrsaufkommen.
Die Lärmkarte „Straße 24h Lden“ stellt einen Mittelwert über den gesamten 24-Stunden-Tag („day - evening - night“) dar, der die höhere Störwirkung von Geräuschen in der Nacht und in den Abendstunden berücksichtigt.
Die Lärmkarte „Straße Nacht Ln“ stellt die Umgebungslärmbelastung in der Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) dar.
Im Geografischen Informationssystem der Stadt Mainz sind Lärmkarten unter dem Thema "Umwelt" Unterthema "Lärm" eingerichtet.
Hier geht es zu den Lärmkarten.
Die Haupteisenbahnstrecken werden vom
Eisenbahnbundesamt kartiert, das Lärmaufkommen des Großflughafens Frankfurt durch das
Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie.
Mit der EG-Richtlinie bestehen erstmalig auch Vorschriften zur Erstellung von
Lärmaktionsplänen. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan der Stadt Mainz finden Sie hier.
Fluglärm

Das Thema Fluglärm ist ein Schwerpunkt im Arbeitsbereich Lärmschutz. Die Belastung der Mainzer Bevölkerung ergibt sich bei Ostwind-Wetterlagen durch Landeanflüge zum Frankfurter Flughafen, von denen insbesondere die südlichen Stadtteile betroffen sind. Seit der Änderung der Flugrouten zum 19.04.2001 sind jedoch auch zunehmend die nördlichen und westlichen Stadtteile davon betroffen. Bei Westwind-Wetterlagen sind die nördlichen Stadtteile wie die Neustadt, die Altstadt und Mombach durch Abflüge betroffen. Zur Veränderung Lärmsituation in Mainz nach der Fllugroutenänderung 2001 liegt ein Fluglärmgutachten vor.
Eine weitere Information zum Fluglärmaufkommen bietet das Regionale Dialogforum. Es bietet die Möglichkeit Lärmberechnungen für das gesamte Rhein-Main-Gebiet anzuschauen.
Ausführliche Informationen zum Flughafenausbau finden Sie auf unserer Internetseite unter
Zukunft Rhein-Main.
Die Stadt Mainz hat am 07.02.2008
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Die Klagebegründung steht Ihnen am Seitenende als Download zur Verfügung.
Fluglärmbeschwerden zum Frankfurter Fughafen können an Fraport über die kostenfreie Rufnummer 0 800 / 23 45 679 oder über das Internet auf
www.dfld.de unter Messwerte gerichtet werden.
Fluglärmbeschwerden zum Finther Verkehrslandeplatz richten Sie bitte an die Luftaufsicht Finthen - Landesbetrieb für Mobilität - Referat Luftverkehr, 55483 Hahn Flughafen, Tel.: 0 65 43 / 50 88 01.
Auf der Seite Geografische Daten der der Stadt Mainz finden Sie unter dem Thema "Umwelt - Lärm" Übersichtskarten zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm.
Messstationen für Fluglärm
- Mainz-Weisenau - Messstation des Landes Rheinland-Pfalz
- Mainz-Oberstadt - Messstation der Stadt Mainz
Sie ist dem Netzwerk des Vereins Deutscher Fluglärmdienst (DFLD) angeschlossen. Über unseren Link gelang Sie auf die Homepage des DFLD. Mit Klick auf die Rubrik "Messwerte" (Linke Seite auf der Homepage DFLD) öffnet sich eine Regionen-Karte, in der man per Mausklick in den roten Kreis "Rhein-Main" die entsprechende Seite öffnet. Dort finden Sie weitere Wahloptionen wie „Messwerte“, „Flugspuren“ „Statistik“.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Bereich Immissionsschutz finden Sie unter den folgenden Stichpunkten:
Bauleitplanung, Lärm
Elektrosmog
Erschütterungen
Fluglärm
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Geruchsbelästigungen
Immissionsschutz
Lärm
Lärm bei Großveranstaltungen
Lärmbeschwerden
Lärmschutzplanung
Lichtimmissionen
Luftreinhaltung
Luftverunreinigung
Nachbarschaftslärm
Schallschutz
Strahlung
Tanklager
Umweltinformationsgesetz