Umweltinformation: Gesundheit, Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Strahlenschutz
GesundheitGesundheitlicher VerbraucherschutzStrahlenschutz
Gesundheit

Eine umfassende Versorgung im Gesundheitsbereich wird durch eine Vielzahl an Kliniken und zugelassenen Ärzten gewährleistet. Städtische Beratungs- und Serviceeinrichtungen vervollständigen das Angebot. Eine Übersicht über Ansprechpartner, Institutionen und weiteren Links zum Thema Gesundheit finden Sie
hier. Das Portal
www.beraten-in-mainz.de informiert Sie über weitere Beratungsstellen.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist es, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Täuschungen und Irreführung zu schützen. Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist in Mainz das
Rechts- und Ordnungsamt (Abteilung Gaststätten, Verbraucherschutz, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzung) zuständig. Durch gezielte Überwachung der Betriebe in denen Lebensmittel (aber auch Kosmetik, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse) hergestellt, bearbeitet und angeboten werden, wird überprüft, ob die geltenden rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie können sich auch direkt mit Beschwerden an die Abteilung wenden, z.B. bei:
- verdorbenen Lebensmitteln,
- unsauberen Betrieben,
- Ungeziefer in Lebensmittelbetrieben,
- mangelhafter oder fehlender Kennzeichnung von Waren,
- fehlender Preisauszeichnung oder
- schlechter Qualität von Lebensmitteln.
Im
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit seinen Instituten in Koblenz, Mainz, Speyer, Landau und Trier sind die Bereiche Lebensmittelchemie, Medizin und Veterinärmedizin sowie der Verwaltungsvollzug für einen effektiven Verbraucherschutz zusammengefasst. Hier werden auch die amtlichen Untersuchungen durchgeführt und bewertet. Die Befunde werden an die für die Überwachung zuständigen Behörden übermittelt.
Strahlenschutz

Elektromagnetische Strahlung (Mobilfunk)
Die Problematik der Zunahme elektromagnetischer Strahlung durch die Errichtung von Mobilfunkanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau des UMTS-Netzes, stellt sich bundesweit. Mit der 26. BImschV hat der Gesetzgeber der zuständigen
Bundesnetzagentur bzw. der in Rheinland-Pfalz für die Überwachung zuständigen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abteilung Gewerbeaufsicht, aufgegeben, die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte sicherzustellen.
Der städtische Koordinator für den Mobilfunk, der im
Stadtplanungsamt angesiedelt ist, ist zentraler Ansprechpartner für Bevölkerung und Mobilfunkbetreiber. Er schlägt ggf. nicht sensible, städtische Liegenschaften als Standorte vor, die den vom Umweltamt vorgegebenen Vorsorgestandards entsprechen.
Auf unserer Internetseite
Geografische Informationen können Sie sich die Standorte der in Betrieb befindlichen und geplanten Mobilfunkanlagen ansehen.
Radioaktive Strahlung
Radioaktive Stoffe kommen in unserer Umwelt natürlich vor (z.B. im Gestein), werden aber auch künstlich erzeugt (z.B. Kernspaltung in Kernkraftwerken oder bei anderen technischen Prozessen). Die Gefahr der radioaktiven Strahlung besteht darin, dass je nach Abhängigkeit und Dauer der Bestrahlung irreversible Schäden für Mensch und Umwelt entstehen können. Die Lebensdauer (Halbwertszeit) radioaktiver Stoffe erstreckt sich zum Teil über sehr lange Zeiträume, daher kann noch nach Generationen eine Strahlung nachgewiesen werden. Das beim Reaktorunfall in Tschernobyl 1986 freigesetzte Cäsium-137 ist zum Beispiel noch immer nachweisbar.
Die Zuständigkeiten für die behördlichen Aufgaben werden im
Atomgesetz und durch eine Zuständigkeitsverordnung geregelt. Das
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz ist oberste Landesbehörde für den Strahlenschutz und zuständig für Genehmigung und Aufsicht über kerntechnische Anlagen; hierzu gehört das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich und der Forschungsreaktor der Universität Mainz.
In Mainz ist für sonstige Genehmigungsverfahren und die Aufsicht nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig. Für Errichtung und Betrieb der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle ist das
Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht zuständig, die auch Röntgeneinrichtungen prüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Elektrosmog
Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Schädlingsbekämpfung
Strahlung
Umweltinformationsgesetz