Bildungs- und Teilhabepaket
Ab 2011 haben bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Die Leistungen
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Einzelnen folgende Leistungen
- 1-tägige Schul- und Kitaausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Nähere Hinweise sowie entsprechenden Anträge können Sie unter "Formulare" oder direkt bei den Leistungsarten (linke Navigationsleiste) herunterladen. Unseren Flyer können Sie auf dieser Seite unten herunterladen.
Wer hat Anspruch
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung nach SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.
In Mainz gibt es rund 6.000 Anspruchsberechtigte.
Ihre Ansprechpartner
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter Mainz.
Für Familien die Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, den Kinderzuschlag erhalten oder die Anspruch nach § 2 AsylbLG haben ist das Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz zuständig.
Ausnahme: Bei dem Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie der Schülerbeförderung wenden Sie sich an das Schulamt der Stadt Mainz, bei dem Mittagessen für Hort- und Kita-Kinder bitte an das Amt für Jugend und Familie der Stadt Mainz.