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Der „Luftreinhalteplan Mainz, Fortschreibung 2011-2015“ zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet von Mainz wurde durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz (LUWG) mit Unterstützung der Stadt Mainz erstellt.
Ziel des Luftreinhalteplans ist es, den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid soweit abzusenken, dass der seit dem Jahr 2010 geltende Grenzwert von 40 μg/m3 eingehalten wird. Gemäß § 47 Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde der Planentwurf für die Öffentlichkeit über einen Zeitraum von vier Wochen bei der Stadt Mainz ausgelegt und zusätzlich im Internet präsentiert. Nach Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen ist der Luftreinhalteplan in der nun vorliegenden Fassung rechtsgültig.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans war nötig geworden, nachdem im Jahr 2010 der Grenzwert für Stickstoffdioxid an den Messstationen Parcusstraße, Zitadelle, Große Langgasse und Rheinallee überschritten wurde.
| im WWW |
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www.luwg.rlp.de |