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Stadtarchiv Mainz: Gebühren und Datenschutz

Gebührenverzeichnis
Datenschutz

Gebührenverzeichnis

Nach § 11 Abs. 1 der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2000 beschlossenen Archivsatzung der Stadt Mainz sind die Gebühren nach dem als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis zu bestimmen.

In seiner Sitzung am 01.02.2006 hat der Stadtrat die beigefügte Neufassung des Gebührenverzeichnisses, das nach der öffentlichen Bekanntmachung am 6.3.2006 in Kraft tritt, beschlossen.

Lfd. Nr.GegenstandGebühr in Euro
1.Bearbeitung von Anfragen, Auskünfte aus den Kirchenbüchern, den Zivilstandsregistern und der Meldekartei
1.1Bei Erteilung einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft, die mehr als eine Viertelstunde Arbeitszeit erfordert, für jede weitere angefangene halbe Stunde€ 8,-
1.2Auskünfte aus der archivierten Meldekartei (entspricht erweiterter Meldeauskunft): Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung
2.Richtigkeitsbescheinigungen und amtliche Beglaubigungen: Die Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
3.Veröffentlichung von Archivalienreproduktionen
3.1Gebühren für die einmalige Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken im Druck oder auf elektronischen Speichermedien pro Reproduktion bei einer Auflage
3.1.1bis zu 1000 Exemplare€ 5,-
3.1.2bis zu 5000 Exemplare€ 15,-
3.1.3ab 5000 Exemplare€ 25,-
3.1.3für CD/DVD-Produkte€ 25,-
3.1.4Veröffentlichung im Internet€ 15,-
3.2Gebühren für die einmalige Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken in Fernsehsendungen, Videoproduktionen und Kinofilmen pro Reproduktion€ 25,-
4.Fotoarbeiten
4.1Anfertigung von Kleinbild-Schwarz/Weiß-Negativen /Halbtonfilm je Negativ€ 1,80
4.3Anfertigung von Kleinbild-Schwarz/Weiß-Negativen als Serienaufnahme (ab 36 Aufnahmen) je Negativ€ -,60
4.4Anfertigung von Schwarz/Weiß-Negativen 6 cm x 7 cm je Negativ € 2,50
4.5Anfertigung von Kleinbild-Farbdias je Dia (ungerahmt)€ 5,10
4.6Anfertigung von Farbdias 6 cm x 7 cm je Dia (ungerahmt)€ 10,20
5.Anfertigen von Kopien
5.1Direktkopien von Archivalien
5.1.1DIN A 4€ -,10
5.1.2DIN A 3€ -,20
5.2Reader-Printer-Kopien von Mikrofiches oder Mikrofilmen
5.2.1DIN A 4€ -,30
5.2.2DIN A 3€ -,60
5.3Ausdrucke von digitalisierten Archivalien auf Normalpapier per Laserdrucker
5.3.1DIN A 4€ 1,-
5.3.2DIN A 3€ 2,-
6.Digitalisierung von Archivalien
6.1Digitalisierung von Archivalien (Pläne, Fotos und Schriftstücke)
6.1.1pro Datei bis 10 MB€ 2,-
6.1.2pro Datei über 10 MB€ 4,-
6.1.3pro Datei über 100 MB€ 8,-
6.2Grundpreis zur Herstellung einer CD€ 5,10
6.3Grundpreis für die Versendung digitaler Dateien€ 3,50
6.4Digitalisierung von Videos sowie Kopien digitalisierter Filme
6.4.1pro angefangene halbe Stunde€ 2,-
6.4.2Grundpreis zur Herstellung einer DVD€ 5,10
7. Kopien von Hörkassetten
7.1pro angefangene halbe Stunde€ 2,-
7.2Grundpreis zur Herstellung einer Hörkassette€ 5,10
8.Abdrücke von Münzen in Silikon-Knetmasse pro Abdruck€ 6,40

Datenschutz

Das Archivgut unterliegt einer Sperrfrist von 30 Jahren nach Entstehen der Akten. Bei personenbezogenem Schriftgut darf es erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person, oder, wenn das Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist, erst 100 Jahre nach der Geburt des Betroffenen benutzt werden. Wenn weder das Jahr der Geburt noch das Jahr des Todes des Betroffenen bekannt ist, gilt eine Frist von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen (LArchG §3). In bestimmten Fällen kann die Sperrfrist auf Antrag verkürzt werden.