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Radwegbenutzungspflicht

CartoonDie Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält auch eine Vielzahl von Regelungen für den Fahrradverkehr. Nach der letzten Novellierung der Straßenverkehrsordnung müssen Radwege, die bestimmte Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllen, aus der Benutzungspflicht für Radfahrer herausgenommen werden. Dies geschieht durch das Entfernen der Verkehrszeichen für Radwege bzw. für gemeinsame oder getrennte “Fuß- und Radwege”.



CartoonDiese Regelung soll das Radfahren attraktiv machen und verhindern, dass Radler schlechte Radwege benutzen müssen. Ungeübte Radfahrer dürfen weiter die so genannten “anderen Radwege” (ohne Schilder) benutzen, geübte Radler können hier im Verkehr “mitschwimmen”.

Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, diese Regeln anzunehmen, um zu einem guten Miteinander im Straßenverkehr beizutragen.

...für Fahrradfahrer:

Wenn die Benutzungspflicht für den vorhandenen Radweg aufgehoben wurde, dürfen Sie künftig auf der Fahrbahn fahren. Obwohl Sie nicht mehr dazu verpflichtet sind, können Sie auch weiterhin den früheren Radweg benutzen. Dagegen dürfen Radler auch künftig nicht auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg mit den blauen Gebotszeichen beschildert ist.

...für Auto- , Kraftrad- oder Mofafahrer:

Auch die Radwege ohne Benutzungspflicht (andere Radwege) dürfen weder befahren noch beparkt werden. Insofern gilt hier die gleiche Rechtslage wie bei normalen Radwegen mit Benutzungspflicht.

...für die Stadtverwaltung:

Für “andere Radwege” gilt auch die Verkehrssicherungspflicht. Die Stadt wird die vorhandenen Mängel in den nächsten Jahren beheben und auf Grund der Situation vor Ort erneut überprüfen ob die Radwegebenutzungspflicht wieder hergestellt werden kann.