Landeshauptstadt Mainz

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Gute Nachrichten für Familienforscher

Die Abbildung zeigt die Buchrücken von Mainzer Sterberegistern aus den Jahren 1920 und 1921.Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 unterliegen die vom Standesamt geführten Geburtsregister bis 1898, Heiratsregister bis 1928 und Sterberegister bis 1978 nicht mehr dem Personenstands- sondern dem Archivgesetz. Das Mainzer Standesamt gab deshalb zu Beginn des Jahres insgesamt 1106 Personenstandsbücher und die dazu gehörigen alphabetischen Namensverzeichnisse aus Mainz und den eingemeindeten Vororten an das Stadtarchiv ab. Sie können ab sofort von wissenschaftlichen und genealogischen Forschern im Stadtarchiv eingesehen werden. Die Fristen im geänderten Personenstandsgesetz sind so gewählt, dass ab sofort alle Geburtsregister, die älter sind als 110 Jahre, alle Heiratsregister, die älter sind als 80 Jahre und alle Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind, dem Archivgesesetz unterliegen und von Forschern in den zuständigen Archiven genutzt werden können. Um die Bücher zu schonen, werden im Mainzer Stadtarchiv keine Kopien aus den Registern angefertigt, stattdessen erhalten Interessierte auf Wunsch Digitalfotos auf CD-ROM. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung des Stadtarchivs. Werden Anfragen schriftlich an das Stadtarchiv gerichtet, fallen für die Recherche von Daten und Einträgen auch Bearbeitungsgebühren an.