Informationen für Leistungsanbieter
Wir möchten gerne mit Ihnen zusammenarbeiten!Wer kann Leistungsanbieter sein?Wann werden die Kosten erstattet?Was steht in einer Leistungsvereinbarung?Wie ist die Vorgehensweise beim Abschluss einer Leistungsvereinbarung?Welche Eignungskriterien werden an den Leistungsanbieter gestellt?Wie wird die Leistung vergütet?Sie haben weitere Fragen?Wir haben Ihr Interesse geweckt?Datenbank Leistungsanbieter Teilhabe
Ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das bedeutet:
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, übernimmt das Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz oder das Jobcenter Mainz unter anderem 10,00 €/Monat für die „Teilhabe“ an Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit wie bspw. Ferienkarte, Freizeiten oder den Mitgliedsbeitrag zum Sportverein oder der Musikschule.
Wir möchten gerne mit ihnen zusammenarbeiten!
Um das Bildungspaket vor Ort mit Leben zu erfüllen und den Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein großes Angebot unterschiedlicher Leistungen bereitstellen zu können, kommt es jetzt darauf an, dass viele Leistungsanbieter aktiv werden, um den rund 6.000 Kindern in Mainz das Mitmachen zu ermöglichen.
Mit dieser Information sprechen wir daher gezielt alle Anbieter an, die Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Gebiet „Teilhabe“ bereitstellen.
Ob Vereine oder Theatergruppen: Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot bereitstellen möchte, kann sich bei uns melden.
Wer kann Leistungsanbieter sein?
Leistungsanbieter können beispielsweise sein:
- Vereine
- Privatpersonen (z. B. Musiklehrer)
- gemeinnützige Träger
- freie Träger der Jugendhilfe
- Musikschulen, Theatergruppen o. ä.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Vereinen, gemeinnützigen Trägern, freien Trägern der Jugendhilfe und Privatpersonen beim Abschluss von Vereinbarungen gegenüber gewerblichen Anbietern Vorrang eingeräumt werden.
Wann werden die Kosten erstattet?
Die Stadt Mainz und das Jobcenter Mainz übernehmen die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen für „Teilhabe“ wenn:
- Der Leistungsanbieter eine schriftliche Leistungsvereinbarung mit der Stadt Mainz - die auch für das Jobcenter gilt - abgeschlossen hat und
- Das bedürftige Kind, der Jugendliche oder junge Erwachsene (Leistungsberechtigte) zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigt ist. Der Nachweis der Leistungsberechtigung erfolgt durch die Vorlage von Gutscheinen.
Grundsätzlich müssen beide Voraussetzungen vorliegen, damit die Kosten der Leistungserbringung erstattet werden können.
Was steht in einer Leistungsvereinbarung?
Die Vereinbarung wird zwischen Ihnen und der Stadt Mainz abgeschlossen. In der Leistungsvereinbarung werden u. a. die Leistungen und Abrechnungsmodalitäten festgelegt.
Wie ist die Vorgehensweise beim Abschluss einer Leistungsvereinbarung?
Laden Sie bitte den Vordruck zu Ihrer Interessenbekundung an einer Zusammenarbeit mit uns von dieser Seite herunter, download siehe unten. Den Vordruck reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein.
Mit Ihrer Interessensbekundung gehen Sie selbstverständlich noch keine Verpflichtung ein. Erst mit Abschluss einer Leistungsvereinbarung werden die konkreten Leistungen und Abrechnungsmodalitäten festgelegt.
Bevor wir eine Leistungsvereinbarung abschließen können, muss die Stadt Mainz allerdings feststellen, ob bestimmte Eignungskriterien erfüllt werden, die in geeigneter Form nachzuweisen sind.
Welche Eignungskriterien werden an den Leistungsanbieter gestellt?
Details zu den Eignungskriterien entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt „Eignungskriterien für Leistungsanbieter“ , download siehe unten.
Wie wird die Leistung vergütet?
Der Leistungsanbieter erhält das Geld direkt von der Stadt Mainz oder dem Jobcenter Mainz.
Sie haben weitere Fragen?
Weitere Informationen erhalten Sie über das Service-Center der Stadt Mainz unter der Telefonnummer: 12 – 0.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dies würde uns sehr freuen und wir bitten Sie das Formular für die „Interessenbekundung“ auszufüllen und es an das Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz zu senden. Die Anschrift lautet:
Stadt Mainz
50.03 - Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Datenbank Leistungsanbieter Teilhabe
Unten im Download-Bereich finden Sie eine Liste mit aktuellen Leistungsanbietern.