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Pressemeldung vom 22.1.2008
Vollzug des Sammlungsgesetzes

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz, hat dem Verein Club für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main als gewerblichem Sammler Altkleidersammlungen in Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung untersagt.


Der 1999 in Frankfurt am Main gegründete Verein Club für Behinderte in Brasilien e.V. lässt in seinem Namen bundesweit gewerbliche Altkleidersammlungen durch beauftragte Textilunternehmen durchführen. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden über die Durchführung der Sammlungen (Nichterreichbarkeit der Sammler, unerlaubtes Abstellen von Sammelkörben, Anzeigen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten, irreführende Handzettel) sowie erheblicher Zweifel an einer karitativen Verwendung der Erlöse aus der Verwertung der Altkleider hat die ADD eine umfassende Überprüfung vorgenommen.

Da nach dem Ergebnis dieser Überprüfung bei Sammlungen im Namen des Vereins, trotz mehrfacher Aufforderung durch die ADD, nicht die Gewähr ordnungsgemäßer Sammlungen besteht und der Verein zudem keine zweckentsprechende Verwendung angemessener Erlöse aus den Altkleidersammlungen für den beworbenen Zweck nachgewiesen hat, dürfen ab sofort in Rheinland-Pfalz keine Sammlungen mehr im Namen dieses Vereins durchgeführt werden.

Nach eigenen Angaben hat sich der Verein zwischenzeitlich zwar aufgelöst, es muss aber davon ausgegangen werden, dass weiterhin Altkleidersammlungen im Namen des Clubs für Behinderte in Brasilien e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher geben, dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz, Telefon: 06131/12-24 35 gegebenenfalls Verstöße gegen das Sammelverbot mitzuteilen.
(red/bia)