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Die Teilnahme von Mädchen als Einzelpersonen gilt nach den Regelung in Rheinland-Pfalz genau- so als schulische Veranstaltung wie der Besuch eines Girls‘ Day-Angebotes im Klassenverband beziehungsweise mit einer Schulgruppe. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.girlsday.de www.girlsday.de bietet zudem allen Unter- nehmen die Möglichkeit, das eigene Angebot zum Girls‘ Day in die bundesweite Aktionslandkarte einzutragen und eine Onlineanmeldefunktion für das Betriebsangebot zu nutzen. Mit der Ein- tragung einer Veranstaltung ist automatisch Versicherungsschutz gewährleistet. |