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MainzPass beantragen 

Beschreibung

Der neue "MainzPass" ist eine freiwillige Leistung der Stadtverwaltung Mainz und ersetzt zum 1.1.2019 den vorherigen Sozialausweis.

Der MainzPass erleichtert den Mainzerinnen und Mainzern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.

Folgende Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden:

  • Mainzer Mobilität: Sondermonatskarte (30 Euro), erhältlich an den Automaten an den Haltestellen der Mainzer Mobilität (nicht in der Straßenbahn), an den Vorverkaufsstellen der Mainzer Mobilität und im Verkehrscenter am Mainzer Hauptbahnhof. Hier sehen Sie alle Verkaufsmöglichkeiten auf einen Blick: www.mainzer-mobilitaet.de/vertriebsstellen
  • Veranstaltungen des Amt für Jugend und Familie (OPEN OHR Festival, Ferienkarte, Ferien- und Freizeitmaßnahmen)
  • Eishalle am Bruchweg
  • Mainzer Tafel
  • Volkshochschule Mainz
  • Mainzer Staatstheater
  • Mainzer Schwimmbäder
  • Mainzer Kammerspiele
  • Programmkinos Capitol&Palatin
  • Gutenberg-Museum
  • Naturhistorisches Museum
  • ASV Mainz 1888 e.V.
  • mainz STORE / Tourist Information: Rabatt auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rabatt auf Souvenirs im mainz STORE / Tourist Information

Es gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter. Bitte fragen Sie vor Ort nach.

Beantragung:

  • durch persönliche Vorsprache oder bestellten Betreuer/Betreuerin möglich
  • bei Verlängerung ist eine Vollmacht ausreichend
  • Verlängerung per Online-Antrag möglich

Berechtigte Personen:
Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten.

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Gültigkeit

Die Gültigkeit des MainzPass ist auf den Zeitraum der Leistungsbewilligung bzw. Aufenthaltsgestattung beschränkt.
Eine Verlängerung ist möglich.

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Mainz sein.
  • Empfänger exzistenzsichernder Leistungen (siehe oben)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild in Passfotogröße
  • aktueller Leistungsnachweis
  • bei Verlängerung und Vertretung eine entsprechende Vollmacht

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Ausgabe des MainzPass erfolgt sofort nach Vorsprache.

Hinweise

  • Der MainzPass sowie die darauf gewährten Ermäßigungen sind nicht übertragbar.
  • Für jedes berechtigte Familienmitglied wird ein eigener Ausweis ausgestellt.

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