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  1. Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten
  2. Erd- & Urnengrab

Sichtbare Veränderung

Erdgräber auf einem Mainzer Friedhof.
Werden seltener: Erdgräber auf den Mainzer Friedhöfen.© WB Mainz

Als traditionelle Bestattungsform wurde das Erdgrab lange Zeit weitaus stärker nachgefragt, als das Urnengrab. Mitte der 1990er Jahre allerdings begann sich dieses Verhältnis zu verschieben. Mittlerweile liegt die Zahl der Urnen- deutlich über der der Erdbeisetzungen.

Die Gründe für diesen offensichtlichen Wandel in der Trauerkultur sind vielschichtig. Finanzielle Aspekte spielen dabei genauso eine Rolle, wie zeitliche. Und auch das langsame „Verschwinden“ der Großfamilie hat daran einen Anteil .


Erdgräber gibt es ...

... als Reihengrabstätte:

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Einmalig für 20 Jahre; späterer Wandel in
    Wahlgrab uU möglich
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 1021 €; entspricht 51,05 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 1110 €

Zu finden auf den Friedhöfen:

... als Wahlgrabstätte (2 Beisetzungen):

  • Nutzung: Für bis zu 2 Beisetzungen
  • Erwerb: Bereits zur Vorsorge möglich
  • Vergabe: Für 30 Jahre, plus Verlängerungsoption 
  • Lage: Frei wählbar
  • Grabnutzungsgebühr: 2433 €; entspricht 81,10 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 1617 € / Sarg bzw. 274 € / Urne

Zu finden auf den Friedhöfen:

... als Wahlgrabstätte (6 Beisetzungen):

  • Nutzung: Für bis zu 6 Beisetzungen (max. 2 Särge)
  • Erwerb: Bereits zur Vorsorge möglich
  • Vergabe: Für 30 Jahre, plus Verlängerungsoption 
  • Lage: Frei wählbar
  • Grabnutzungsgebühr: 2884 €; entspricht 96,13 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 1617 € / Sarg bzw. 274 € / Urne

Zu finden auf den Friedhöfen:

Urnengräber gibt es ...

... als Reihengrabstätte:

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Einmalig für 20 Jahre
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 580 €; 29,00 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 274 €

Zu finden auf den Friedhöfen:

... als Wahlgrabstätte (2 Beisetzungen):

  • Nutzung: Für bis zu 2 Beisetzungen
  • Erwerb: Bereits zur Vorsorge möglich
  • Vergabe: Für 30 Jahre, plus Verlängerungsoption 
  • Lage: Frei wählbar
  • Grabnutzungsgebühr: 1672 €; entspricht 55,73 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 274 € / Urne

Zu finden auf den Friedhöfen: