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Pressemeldung

(gl) - Sozialdezernent Dr. Lensch weist auf verbesserte Förderbedingungen hin.

Verbesserungen bei der sozialen Wohnraumförderung

Mitte September hat das Land Rheinland-Pfalz spürbare Verbesserungen bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes im Bereich der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum vorgenommen. Zu den Verbesserungen gehören eine Verbilligung der Zinssätze, die Anhebung der Förderhöchstbeträge sowie die Einführung von Tilgungszuschüssen.

Dezernent Dr. Lensch freut sich, dass durch die Änderungen der Förderbedingungen auf die steigenden Bau- und Kaufpreise reagiert wurde. Somit werden gerade in angespannten Wohnungsmarktregionen wie in Mainz Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen beim Neubau oder Ankauf von Wohneigentum durch die Landesförderdarlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt.

Durch die Zinsverbilligung des Landes beträgt der aktuelle Zinssatz für das ISB-Darlehen Wohneigentum bei einer Zinsfestschreibung von zehn Jahren 0,6 Prozent p.a., 1,0 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung von fünfzehn Jahren und 1,2 Prozent im Jahr bei Zinsfestschreibungen von zwanzig Jahren. Darüber hinaus bietet das Land einen Zinssatz für Darlehen bis zur Vollrückzahlung in Höhe von 1,4 Prozent p.a. an. Neu ist die Gewährung von Tilgungszuschüssen in Höhe von 5 Prozent auf das ISB-Darlehen Wohneigentum. Es sind also lediglich 95 Prozent des Darlehens zurückzuzahlen. Der Förderhöchstbetrag für ISB-Darlehen wurde in Mainz auf 175.000 EUR angehoben. Bei Haushalten mit mindestens drei Kindern steigt der jeweilige Förderhöchstbetrag noch einmal um 10 Prozent für das dritte und jedes weitere Kind.

Herr Dr. Lensch empfiehlt, sich bei der in seinem Dezernatsbereich für die Wohnraumförderung zuständigen Stelle im Amt für soziale Leistungen über die Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den Förderprogrammen und stellen dort auch die Anträge für die ISB-Darlehen.

Kontakt:
Amt für soziale Leistungen | Wohnraumförderung des Landes RLP & Stadt MZ
Kaiserstraße 3-5, Stadthaus | Kreyßig-Flügel | 4. OG | Zimmer 419 und 419a
Hans Knebel (Tel.: 06131/12-3156), Sabine Frommelt (Tel.: 06131/12-2169)

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
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Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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