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Pressemeldung

(rap) - Briefabstimmungsbüro zum „Bürgerentscheid Bibelturm“ seit Montag im Rathaus geöffnet

Briefabstimmungsbüro zum „Bürgerentscheid Bibelturm“ seit Montag im Rathaus geöffnet

Bereits seit einigen Tagen läuft der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen der Landeshauptstadt Mainz zum Bürgerentscheid „Bibelturm“, der am Sonntag, 15. April 2018 stattfinden wird.
Seit Montag, 19. März 2018, ist auch das städtische Briefabstimmungsbüro im Rathaus, Erfurt-Zimmer (Erdgeschoss), 55116 Mainz, geöffnet, das seine Dienste bis Freitag, 13.04.2018, 18.00 Uhr für potentiell Abstimmungswillige anbietet, die ihre Entscheidung beim Bürgerentscheid per brieflicher Abstimmung treffen wollen. Die Abstimmungsbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz per Postversand bis spätestens Samstag, 24. März 2018 zu.

Sollte ein/e Abstimmungsberechtigte/r seine/ihre Stimme zum Bürgerentscheid Bibelturm nicht in ihrem/seinem Abstimmungslokal abgeben wollen, so besteht für abstimmungsberechtigte Mainzer Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Anschrift
Stadtverwaltung Mainz
Briefabstimmungsbüro
Postfach 3820
55028 Mainz

die Möglichkeit, schriftlich - unter Verwendung der Abstimmungsbenachrichtigung - die Abstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid zu beantragen.

Briefabstimmungsunterlagen (bestehend aus Abstimmungsschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Umschlägen) können daher ab dem 13.03.2018 beantragt werden:
• per Post: Landeshauptstadt Mainz, Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Postfach 3820, 55028 Mainz
• per E-Mail: briefwahlbuero@stadt.mainz.de
Eine telefonische Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen ist nicht zulässig.
Auch eine formlose Beantragung per mail oder Brief ist unter der Adresse briefwahlbuero@stadt.mainz.de möglich.
Der formlose Antrag muss mindestens den Vornamen, Namen, Adresse des Hauptwohnsitzes und das Geburtsdatum enthalten.
Alternativ kann das zum download unter www.mainz.de/buergeraktiv eingestellte Formular ausgefüllt und an das Briefabstimmungsbüro versandt werden.

Das Abstimmungsbüro ist für Rückfragen und Informationen unter der Telefonnummer 12-1500 zu den aufgeführten Öffnungszeiten erreichbar.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen ein/e Beauftragte/r die Abstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid, zu welcher der/die Abstimmungsberechtigte stimmberechtigt ist abholen, so muss der/die Abstimmungsberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen.
Der/die Beauftragte muss dem Briefabstimmungsbüro zudem schriftlich versichern, dass er/sie nicht mehr als vier Abstimmungsberechtigte bei der Empfangnahme der Briefabstimmungsunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefabstimmungsbüros ist natürlich auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist seit dem 19. März 2018 wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch 08.00 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

Achtung:
Wegen eines Software-Updates muss das Briefabstimmungsbüro am Freitag, 06.04.2018 bereits ab 12.00 Uhr (statt 13.00 Uhr) schließen.

Am Freitag, 13. April 2018 ist zudem ergänzend von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet.


Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann am Tag des Bürgerentscheides selbst noch ein Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen gegenüber einem Dritten mit Vollmacht im Briefabstimmungsbüro, am Sonntag, 15. April 2018 in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.

Die Briefabstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid müssen am Freitag, 13. April 2018 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefabstimmungsbüro beantragt worden sein.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 15. April 2018 bis spätestens 18.00 Uhr dem Briefabstimmungsbüro, Erfurt-Zimmer, Rathaus, oder dem zuständigen Abstimmungsvorstand v o r l i e g e n müssen.
Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. zurück zu senden.

Achtung: Abstimmungsunterlagen, die postalisch an das Briefabstimmungsbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben beim Bürgerentscheid abstimmungsberechtigt zu sein, bis zum 25. März 2018 noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk und die Abstimmungsverzeichnis-Nummer zu erfragen.
Sodann können die betroffenen Abstimmungsberechtigten am Tag des Bürgerentscheides in ihrem Abstimmungslokal unter der Angabe der Abstimmungsverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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