Pressemeldung
(rap) Die ADD Trier hat dem Verein „Humenika e.V.“ mit Sitz in Schifferstadt (Geschäftssitz auch in Ludwigshafen) mit Bescheid vom 04.05.2018 Spendensammlungen, insbesondere Fördermitgliederwerbemaßnahmen sowie die Einzüge von Dauerspenden mittels Einzugsermächtigung sofort vollziehbar untersagt.
ADD verfügt ein sofort vollziehbares Sammlungsverbot gegen den Verein „Humenika e.V.“ mit Sitz in Schifferstadt
Da der Verein trotz einer abgegebenen Verpflichtungserklärung zur Unterlassung von Spendensammlungen weiterhin Sammlungen in Rheinland-Pfalz durchführte, bestehen Zweifel an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit. Zudem fehlt die erforderliche sammlungsrechtliche Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge und ordnungsgemäße Sammlungen.
Die Verbotsverfügung ist bestandskräftig.
Sollten dennoch Spendensammlungen / Fördermitgliederwerbemaßnahmen durch Informationsstände, Einzugsermächtigungen etc. in Rheinland-Pfalz bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Die Verbotsverfügung ist bestandskräftig.
Sollten dennoch Spendensammlungen / Fördermitgliederwerbemaßnahmen durch Informationsstände, Einzugsermächtigungen etc. in Rheinland-Pfalz bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Herausgeber
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
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