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Pressemeldung

(rap) Radwegebenutzungspflicht Die Benutzung des Radweges ist nur dann verpflichtend, wenn er über eines der blauen Schilder verfügt. Ist kein beschilderter Radweg vorhanden, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot.

RADINFRASTRUKTUR - WELCHE FORMEN DER RADVERKEHRSFÜHRUNG GIBT ES? Zum Sommer alles Wissenswerte rund um das Radfahren in Mainz

weiteres entnehmen Sie dem beigefügten PDF.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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