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Pressemeldung

(gl) Erstmals haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eingegangene anonymisierte Wettbewerbsarbeiten noch vor der Sitzung und Entscheidung des Preisgerichts einzusehen und Anregungen zu verschiedenen Bewertungskriterien abzugeben.

Stadt geht neue Wege bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Wettbewerbsverfahren

Die Stadt Mainz gilt in Fachkreisen seit Jahrzehnten als wettbewerbsfreudige Stadt. Un-zählige planerische Aufgaben, sei es auf der Ebene eines ganzen Stadtquartiers oder auf Ebene eines einzelnen Grundstückes wurden so bearbeitet. Aus einer Vielzahl von Vor-schlägen, jeweils die beste auswählen zu können, galt und gilt als Grundlage für eine hohe Qualität. Zu kurz gekommen ist dabei bisweilen, wie das Beispiel der Erweiterung des Gutenbergmuseums gezeigt hat, der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Spätestens mit der städtebaulichen Entwicklung des Zoll- und Binnenhafens ist man auch im Wettbewerbswesen in Sachen Partizipation neue Wege gegangen. Am Anfang des kooperativen Gutachterverfahrens zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers Zoll- und Binnenhafen stand das öffentliche Hafenforum I, eine breite Plattform zum Gedan-kenaustausch, zur Ideensammlung und zur Vorstrukturierung grober Planungsziele für das anstehenden Planungsverfahren. Die darauf folgenden Planungsworkshops liefen im offenen Dialog der beauftragten Planungsbüros mit den baupolitischen Vertretern der Parteien, dem Ortsbeirat und den tangierten Fachämter. Die Ergebnisse dieses Pla-nungsprozesses und der daraus entwickelt städtebauliche Rahmenplan wurden im ab-schließenden Hafenforum II präsentiert und zur Diskussion gestellt. Die beiden Hafenfo-ren waren somit die ersten Partizipationsveranstaltungen im Mainzer Wettbewerbswe-sen.

Danach wurden große städtebauliche Aufgabenstellung nach außen hin noch transpa-renter angegangen, sei es die Entwicklung der Fläche ehemalige Peter-Jordan-Schule, die Hechtsheimer Höhe, das Heilig-Kreuz-Areal oder wie zuletzt die GFZ-Kaserne. In allen Fällen hat sich die gleiche Vorgehensweise bewährt: Das Stadtplanungsamt entwickelt zusammen mit den tangierten Fachämtern einen ersten groben Städtebauliche Rahmen-plan, der Vorschläge zur Erschließung, zur Nutzungsverteilung, zur Vernetzung mit der Umgebung etc. enthält. Nach Zustimmung im Bau- und Sanierungsausschuss wird der Rahmenplan in einer öffentlichen Veranstaltung den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt, Inhalte werden diskutiert. Sämtliche Unterlagen sind zeitgleich bis zum Ende der meist zweiwöchigen Bedenkfrist auch auf der Homepage des Stadtplanungsamtes einsehbar. Anregungen können in diesem Zeitrahmen noch nachgereicht werden.

Die Verwaltung prüft und legt dem Bau- und Sanierungsausschuss Vorschläge vor, wie mit den Bürgeranregungen umgegangen werden könnte; ggf. sind dadurch bedingte Planänderungen schon eingearbeitet. Schließlich werden der Rahmenplan und der zuge-hörige Erläuterungsbericht als Grundlage des anschließenden Wettbewerbsverfahrens vom Stadtrat beschlossen.

In Mainz lag somit der Schwerpunkt bisher in der Partizipation vor dem eigentlichen Wettbewerbsverfahren. Da der Rahmenplan jedoch die Grundlage der städtebaulichen Entwicklung ist, die im Wettbewerbsverfahren dann planerisch verfeinert wird, kann man die Phase des Rahmenplanes durchaus als "Stufe 0" des Wettbewerbsverfahrens be-zeichnen. Die eingeladenen Planer und Architekten planen somit nicht "ins Blaue" hin-ein, sondern sie erfüllen ein mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmtes Grundkon-zept mit Leben. So geschehen auch im Falle der GFZ-Kaserne.

Die Problematik im Spannungsfeld Öffentlichkeitsbeteiligung und Wettbewerbsverfahren liegt darin, dass die Abwicklung von Wettbewerben den Vorgaben der Richtlinie für Pla-nungswettbewerbe RPW 2013 unterliegt, zu deren Einhaltung sich die Stadt Mainz ver-pflichtet hat. Die Verfahrens- und Rechtsicherheit des Verfahrens muss deshalb unbe-dingt gewahrt werden. Daraus ergeben sich konkrete Grenzen für Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im laufenden Verfahren – auch wie aktuell im Verfahren zur GFZ-Kaserne.

Über die Partizipation der "Stufe 0" hinausgehend hat die Stadt im laufenden Verfahren des "städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne" weitere Partizipationsschritte geprüft und teils auch schon ausgeführt. So wurde das Rückfragekolloquium am 20. Juni 2018 als öffentliche Veranstaltung im Rat-haus durchgeführt. Diese Veranstaltung dient im Regelfall dem Austausch zwischen den teilnehmenden Büros und dem Auslober bzw. dem Preisgericht und zur Klärung von Fra-gen zur Aufgabenstellung. In diesem Falle hatten Interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit teilzunehmen - allerdings ohne Rederecht. Von diesem Angebot wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Das mag daran gelegen haben, dass die Aufgabenstel-lung aus der Partizipation zum Rahmenplan schon hinlänglich bekannt war.

Die Stadtverwaltung Mainz geht jetzt noch einen Schritt weiter und wird die bis 10. Au-gust eingegangenen Wettbewerbsarbeiten noch vor der Behandlung und Entscheidungs-findung im Preisgericht der Öffentlichkeit vorstellen. Dieser Schritt muss in das zeitlich eng getaktete Wettbewerbsverfahren eingefügt werden. Aus diesem Grund stehen die Arbeiten zunächst nur an zwei Tagen zur Einsicht zur Verfügung und werden in anonymi-sierter Form

am Montag, 20.08.2018 und am Dienstag, 21.08.2018,
jeweils in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
im Schönbornsaal, Zitadelle, Bau A.

für interessierte Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Im Sinne der Verfahrens- und Rechtsicherheit des Wettbewerbes ergeben sich konkrete Grenzen für Art und Umfang dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir bitten deshalb die Besucherinnen und Besucher die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln zu beachten:

• Am Eingang zum Ausstellungsraum erfolgt eine namentliche Registrierung der Be-sucherinnen /Besucher. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich diese zur Wahrung der Vertraulichkeit.
• Das Anfertigen und Weiterverbreiten von Fotos ist untersagt.
• Auf dem ausliegenden Formblatt dürfen nur Hinweise zur Anwendung der einzel-nen Bewertungskriterien gegeben werden.
• Die von den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich niedergelegten Hinweise werden dem Preisgericht am Tage der Preisgerichtssitzung mitgeteilt.
• Eine konkrete Bewertung einzelner Arbeiten ist nicht möglich und würde ggf. nicht an das Preisgericht weiter geleitet.
• Die gezeigten Pläne, Texte und Modelle sind bis zum Abschluss des Preisgerichts anonym und vertraulich zu behandeln. Öffentliche Äußerungen zum Gesamter-gebnis oder zu einzelnen Arbeiten sind nicht zulässig,


Zuwiderhandlungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden die Wettbewerbsarbeiten für einen längeren Zeitraum öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitraum werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wer die Entwicklung der eingangs erwähnten städtebaulichen Großprojekte verfolgt hat, weiß, dass auch nach dem Wettbewerbsverfahren die Möglichkeit, sich in die Planung einzubringen, weiterhin gegeben ist. Der oder die prämierten Wettbewerbsentwürfe wer-den Grundlage des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens. Hier sind die vom Bauge-setzbuch vorgegebenen Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung, also der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-entwurfes durchzuführen.

Herausgeber

Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Sarah Heil
Abteilungsleiterin und Pressesprecherin der Stadt Mainz
Stadthaus 'Große Bleiche' (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz
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