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Nominierungen für die Kommunalwahl 2019 in Mainz

In § 15 des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes heißt es in Absatz 4: Frauen und Männer sollen gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein (Geschlechterparität). Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Geschlechterparität anzustreben...

Das Ziel ist also, die Zahl der Frauen in der rheinland-pfälzischen Kommunalpolitik zu erhöhen, denn von einer gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen in den Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinderäten, Kreistagen oder Ortsbeiräten kann noch immer keine Rede sein.


Wie viele Frauen und Nicht-Frauen von den zwölf zur Kommunalwahl 2019 in Mainz antretenden Parteien und Wahlvereinigungen nominiert wurden, zeigt eine neue Broschüre des Frauenbüros.