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Bau- und Planungsrecht

Flächennutzungplan - Wirksame Änderungen des Flächennutzungsplans vom 24. Mai 2000

Die Änderungen des am 24. Mai 2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz können gesondert im Internet eingesehen werden. Sie sind entsprechend der Reihenfolge ihrer Aufstellungsbeschlüsse nummeriert und mit Plan sowie Erläuterungsbericht abgebildet. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierten Behörden und Planer haben somit die Möglichkeit, sich - gemeinsam mit der redaktionellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes - umfassend über den aktuellen Stand der vorbereitenden Bauleitplanung der Stadt Mainz zu informieren.

Flächennutzungsplan im Internet

Der Flächennutzungsplan der Stadt Mainz ist am 24. Mai 2000 wirksam geworden. Neben den abgeschlossenen Änderungsverfahren haben sich seitdem zahlreiche redaktionelle Korrekturen bei den Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen aufgrund aktueller Gesetze und Beschlussfassungen zu Planungszielen ergeben. Bislang konnten nur die Änderungen im Internet eingesehen werden, nicht aber der Gesamtplan. Mit dem redaktionell fortgeschriebenen Flächennutzungsplan im Internet wird das Informationsangebot der Bauleitplaung der Landeshauptstadt Mainz für Bürgerinnen und Bürgern sowie für interessierte Behörden und Planer vervollständigt.

Bebauungspläne im Internet

Da die Landeshauptstadt Mainz möglichst umfassend und bürgerfreundlich über das Bau- und Planungsrecht informieren möchte, stellt sie die rechtskräftigen Bebauungspläne des Stadtplanungsamtes im Internet zur Recherche zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet sowohl die älteren, in analoger Form vorliegenden, als auch die neuen digital erstellten Bebauungspläne. Dabei können die digital vorliegenden Pläne einschließlich der Textlichen Festsetzungen und der Begründung direkt am Bildschirm aufgerufen werden.

Planungsrelevante Satzungen im Internet

Für das Planen und Bauen sind neben den Bebauungsplänen weitere örtliche Rechtsvorschriften maßgeblich. Ab sofort können im Internet auch die planungsrelevanten Satzungen recherchiert werden. Es handelt sich um Innenbereichssatzungen, Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen und Satzungen über Sanierungsgebiete. Zu diesen Plantypen finden Sie im Kartenteil des Angebots Übersichten zur Lage und zum Geltungsbereich sowie Sachinformationen für einzelne Pläne. Die Verwaltung der Stadt Mainz wird die Informationen zum Thema Planen und Bauen kontinuierlich ausbauen.

Veränderungssperren

Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung und ist in den §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Durch den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre kann die Gemeinde ihre Vorstellungen über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes umsetzen. Während der Geltungsdauer der Veränderungssperre dürfen Baurechte grundsätzlich nicht ausgeübt werden. Gemäß § 14 Absatz 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Inkrafttreten der Satzung. Auf die 2-Jahresfrist wird der seit Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum angerechnet (§ 17 Abs. 1 BauGB). Nach Ablauf der Frist von 2 Jahren, kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern, sowie nach Ablauf dieses Jahres erneut um ein weiteres Jahr. Der Beschluss über die Veränderungssperre sowie der Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre werden öffentlich im Amtsblatt der Stadt Mainz bekannt gemacht.

Informelle städtebauliche Planungen

Neben den im Baugesetzbuch aufgeführten formellen Planungen wie die Bauleitplanung haben in der Planungspraxis informelle städtebauliche Planungen beispielsweise der städtebauliche Rahmenplan, Masterplan etc. große praktische Bedeutung. Sie dienen der Vorbereitung, Unterstützung oder Abstimmung der formellen Bauleitplanung.

Familienfreundlichkeitsprüfung in der Bauleitplanung der Landeshauptstadt Mainz

Die Landeshauptstadt Mainz hat eine Familienfreundlichkeitsprüfung entwickelt, die durch einen Stadtratsbeschluss als Verfahren in der Bauleitplanung eingeführt wurde. Die Familienfreundlichkeitsprüfung soll künftig bei allen städtebaulichen Maßnahmen mit einem hohen Auswirkungspotential durchgeführt werden, damit die Fragen von Sozialverträglichkeit und Familienfreundlichkeit in wichtigen Planungsprozessen mitbedacht werden.