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Informelle städtebauliche Planungen

Neben den im Baugesetzbuch aufgeführten formellen Planungen wie die Bauleitplanung haben in der Planungspraxis informelle städtebauliche Planungen beispielsweise der städtebauliche Rahmenplan, Masterplan etc. große praktische Bedeutung. Sie dienen der Vorbereitung, Unterstützung oder Abstimmung der formellen Bauleitplanung.

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen beschlossene Entwicklungskonzepte und sonstige städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen, d.h. sie sind Bestandteil der Abwägung und bewirken eine gewisse Selbstbindung der Gemeinde.