Einkünfte und Abführungen: Bürgermeister Günter Beck
Besoldung
Nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit wurde Bürgermeister Günter Beck 2013 nach B 7 besoldet (entspricht derzeit monatlich 8.738,86 Euro), zuzüglich einer Dienstaufwandsentschädigung von derzeit 262,29 Euro monatlich.
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Nach dem von Bürgermeister Beck abzugebenden Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2013 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeit:
Becksstage GmbH: |
12 x 450,00 Euro |
= 5.400,00 Euro |
Im Jahr 2013 wurden folgende dem Hauptamt als Beteiligungsdezernenten zuzurechnenden Tätigkeiten ausgeübt:
Art der Nebentätigkeit | Höhe der Vergütung inklusive Sitzungsgeld |
PMG GmbH | 315,00 Euro |
Wohnbau Mainz GmbH | 200,00 Euro |
Stadtwerke Mainz GmbH | 2.800,00 Euro |
MAG mbH | 6.900,00 Euro |
Insgesamt | 10.215,00 Euro |
Abzuführen sind alle dem Hauptamt zuzurechnenden Tätigkeiten. |
Nach dem Bericht wurden insgesamt 10.215,00 Euro an die Stadtkasse abgeführt.
Nicht abführungspflichtige Nebeneinkünfte
Daneben hat Bürgermeister Günter Beck Nebenauskünfte aus seiner Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse und des Zweckverbandes der Sparkasse und des Zweckverbandes der Sparkasse (Gesamtsumme Euro 2.540,00 Euro). Diese Einkünfte sind nicht abführungspflichtig. Sie sind in vollem Umfang zu versteuern.
Hinweis
Die Angaben sind allesamt freiwillig. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.