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Beigeordnete Marianne Grosse: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Marianne Grosse das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordnete im Jahr 2022 zusammensetzt.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Die Beigeordnete Marianne Grosse erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2022 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-
entschädigung

Sitzungsgeld
Volkshochschule Main e. V., Vorstand 0,00 Euro 0,00 Euro
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH,
stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
1.300,00 Euro 0,00 Euro
Wohnbau Mainz GmbH, beratendes Mitglied des Aufsichtsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH,
beratendes Mitglied des Aufsichtsrates
0,00 Euro 0,00 Euro
mainzplus CITYMARKETING GmbH,
Gast mit beratender Stimme im Aufsichtsrat
0,00 Euro 0,00 Euro
Staatstheater Mainz GmbH, beratendes Mitglied 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Stiftungsrat 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Deutsches Kabarettarchiv e. V., stv. Vorstandsvorsitzende 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Kunsthalle Mainz, Vorstand 0,00 Euro 0,00 Euro
Stiftung Haus des Erinnerns, Vorstand 0,00 Euro 0,00 Euro
Alexander Karl Stiftung, Mitglied des Stiftungsbeirates 0,00 Euro 0,00 Euro
abzuführen insgesamt 1.300,00 Euro 0,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.