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Zweitwohnungsabgabe

Am 9.03.2005 hat der Stadtrat mit großer Mehrheit die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in der Stadt Mainz (Zweitwohnungsabgabensatzung) beschlossen, die zum 1.06.2005 in Kraft getreten ist.

Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung im Sinne des § 16 Abs. 3 des Meldegesetzes für Rheinland-Pfalz innehat. Abgabepflichtig sind damit alle, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung nach den melderechtlichen Bestimmungen innehaben.
Von der Abgabe befreit sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben.
Bemessungsgrundlage der Abgabe ist die laut Mietvertrag im Bemessungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete. Hierauf beträgt die Abgabe 10 %.
Weitere Informationen zu den Einzelheiten der Abgabe finden Sie im u. a. Merkblatt oder auf den Serviceseiten der Steuerverwaltung

Alle aktuellen Zweitwohnungsinhaber/innen erhalten ein Informationsschreiben des Finanzdezernates mit entsprechenden Erläuterungen.

Hintergrund der Einführung der Zweitwohnungsabgabe ist insbesondere die finanzielle Beteiligung aller in Mainz Wohnenden an den Infrastrukturkosten der Stadt Mainz. Während sich die in Mainz mit Hauptwohnsitz angemeldeten Einwohner/innen über ihre Lohn-/Einkommens- und z.B. Gewerbesteuerzahlungen mit den der Stadt zustehenden Anteilen an diesen Kosten z. B. für ÖPNV, Kitas, Straßen usw. usw. beteiligen und darüber hinaus das Land im Rahmen der Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden pro Einwohner/in -abhängig von der kommunalen Steuerkraft- einen bestimmten Betrag (z.Z. rd. 420 €) erstattet, erhält die Stadt Mainz bei allen Zweitwohnungsinhaber/innen keine Gegenleistung.

Angesichts der städtischen Finanzsituation mit einem dauerhaften strukturellen Defizit von rd. 50 - 60 Mio. € pro Jahr und einem aufgelaufenen Defizit einschl. den Vorjahren von über 500 Mio. € müssen, so auch die Auflagen der kommunalen Aufsichtsbehörde, alle Möglichkeiten zur Ausgabensenkung UND der Einnahmesteigerung genutzt werden. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein Element der Haushaltskonsolidierung.

Allerdings gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen Abgaben und Steuern, im Falle der Zweitwohnungsabgabe eine relativ einfache Möglichkeit, sich der Zahlung zu entledigen. Zweitwohnungsinhaber/innen können sich ummelden und damit ihren Hauptwohnsitz in Mainz nehmen. Damit wird keine Abgabe erhoben und die Stadt Mainz erhält aufgrund der steigenden Einwohnerzahl höhere Schlüsselzuweisungen des Landes.
Ein durchaus erwünschter Effekt !