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Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) (31.03.01) 

Muster-Führerschein
Muster-Führerschein

Beschreibung

Aktuelle Hinweise:

  • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
  • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein: Diesen Antrag können Sie auch beim Bürgeramt stellen. Wir nehmen nur vollständig ausgefüllte Anträge an.

Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

  • Fahrerlaubnisangelegenheiten
  • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
  • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

Alternativ nur für die Beantragung zur Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein:

Online-Terminvereinbarung Bürgeramt

Hinweis zur Terminvereinbarung

  • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
  • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
  • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
  • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

Führerschein umtauschen – Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

  • Aufgrund der 3. Führerscheinrichtlinie sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
  • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

Bereich Ersterteilung

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
  • Ersatzführerschein (bei Verlust)
  • Umtausch in EU-Kartenführerschein
  • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
  • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

Bereich Neuerteilung

  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Umschreibung ausländischer Führerschein
  • Ausstellung internationaler Führerschein
  • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
  • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxi

Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

  • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
  • Fahrschulangelegenheiten
  • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
  • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
  • Fahrer:innenkarten
  • Unternehmenskarten
  • Werkstattkarten

Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

  • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
  • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
  • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
  • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
    Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
  • Nachkontrollen
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
  • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
  • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Entziehung einer Fahrerlaubnis
  • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2424
Telefax
+49 6131 12-2511
E-Mail
fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.