Freizügigkeitsbescheinigung (für EU-Bürger)
Beschreibung
Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
sowie für Angehörige aus EWR-Staaten ist zum 29. Januar 2013 abgeschafft worden.
Arbeitgeber von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie von Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein müssen künftig keinen Nachweis über das Aufenthaltsrecht führen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können aber weiterhin nach einem fünfjährigen Aufenthalt eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Servicepoints der Abteilung Ausländerangelegenheiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Keine vorherige Terminabsprache nötig!
Vorsprachen bei den Sachbearbeitern nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadt.mainz.de, online oder per Post).
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 67, 68, 75, 76, 90, 91, 92, 99, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Schulz | Grundsatzsachbearbeiter: allgemeines Aufenthaltsrecht, EU-Angelegenheiten, Werkverträge | |
Herr Weinel | EU-Angelegenheiten; Werkverträge | +49 6131 12-2612 |