Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenhtG)
Beschreibung
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Wer kann die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Staatsangehörige aus Drittstaaten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen:
Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn:
- Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer Beschäftigung (§ 18 AufenthG), selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind
- Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen
- Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Servicepoints der Abteilung Ausländerangelegenheiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Keine vorherige Terminabsprache nötig!
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 67, 68, 75, 76, 90, 91, 92, 99, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Simon | Buchstaben: A, To - Tz | +49 6131 12-3478 |
Frau Hottum | Buchstaben: B, E, N | +49 6131 12-3376 |
Herr Grimm | Buchstaben: C, F, G | +49 6131 12-3375 |
Frau Veith | Buchstaben: D, K, Pa - Parj | +49 6131 12-4092 |
Herr Aydin | Buchstaben: H, M, | +49 6131 12-3476 |
Herr Marszalkowski | Buchstaben: I, J, O, Park - Pz, R | +49 6131 12-3275 |
Frau Sina Gans | Buchstaben: Q, S, U, X, Z | +49 6131 12-3475 |
Herr Schulz | Grundsatzsachbearbeiter: EU-Angelegenheiten Werkverträge | +49 6131 12-3526 |
Frau Shaw | Grundsatzsachbearbeiterin: Servicepoint | +49 6131 12-2986 |
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Mietbescheinigung
oder - Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten
bei Selbständigen/ Freiberuflichen
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- letzter Steuerbescheid vom Finanzamt
- aktuelle Mietbescheinigung
oder - Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (m²) und Nachweis über monatliche Kreditbelastung sowie Nebenkosten
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
oder - Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.