Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten
Beschreibung
Der Aufenthaltszweck "Studium" umfasst Sprachkurse zur Studienvorbereitung, Studienkolleg, erforderliche Praktika sowie ein grundständiges Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule bzw. ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium) oder eine Promotion.
Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt auch zur Ausübung einer Beschäftigung
- für 120 Tage im Jahr oder
- 240 Halbtage im Jahr
- für studentische Nebentätigkeiten
Beantragung
persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail oder Online)
Ausländer mit inländischem Hochschulabschluss
Ausländische Studienabsolventen haben die Möglichkeit, die ihnen während des Studiums erteilte Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss des Studiums um bis zu 18 Monate zu verlängern, um sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Reisepass (mindestens noch 3 Monate gültig)
- aktuelle Studienbescheinigung
- aktuelle Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung)
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift versehen
- aktueller Finanzierungsnachweise (Sperrkonto,
Verpflichtungserklärung oder Stipendium)
Zahlungsart
Kartenzahlung bevorzugt
Formulare
Weiterführende Links
Termin
- Bürgeramt/Online-TerminvereinbarungTermine können ausschließlich online gebucht werden. Appointments can only be booked online.