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Beglaubigung einholen - ausländische Dokumente 

Beschreibung

Vereinbaren Sie für diese Dienstleistung gerne einen Termin in Ihrer Ortsverwaltung oder Bürgerservice.
Nutzen Sie dazu gerne die einfache Online-Terminvereinbarung auf www.mainz.de/termin.

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.  

Beglaubigt werden können:

  • Abschriften
  • Ablichtungen
  • Vervielfältigungen
  • Negative

Beglaubigung von Dokumenten:

  • Vertretung durch bevollmächtigte Person möglich

Zur Vorlage bei einer Behörde?

  •    ja:      amtliche Beglaubigung durch Bürgerservice
  •    nein:    öffentliche Beglaubigung durch Notar




Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen:

  • das entsprechende Original
  • die zu beglaubigende Abschrift / Kopie

Gebühren

  • Beglaubigungen / Unterschriften amtlich.: 5,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
  • Beglaubigungen / Unterschriften öffentlich.: 15,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
  • Beglaubigungen für gemeinnützige Vereine sind nicht gebührenpflichtig

für Studierende, Schüler/Schülerinnen, Auszubildende:

  • wenn für das Studium oder Ausbildung benötigt
    und in Mainz gemeldet: Es fallen keine Gebühren an (dies gilt für max. 3 Beglaubigungen)

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21.07.1978 in der Fassung der Änderung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325)
Allgemeines Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz
(Die Gebühren werden auf Grundlage des allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.11.2007 Ziffer 4 folgende erhoben)

Hinweise

In Rheinland-Pfalz gelegene Institutionen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen (gemeinnützige Vereine, Diakonien etc.), sind von den Gebühren befreit.

Welche Zwecke gemeinnützig sind, hat der Gesetzgeber in der Abgabeordnung niedergelegt.