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Gewerbe ummelden 

Beschreibung

Die Ummeldung eines Gewerbebetriebes ist vorzunehmen, wenn:

  • der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder
  • auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsverlegung oder Änderung bzw. der Erweiterung des Gewerbegegenstandes umgemeldet werden. Bei einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Die Ummeldung des Gewerbes bei der Gewerbemeldestelle erfolgt schriftlich durch Vordruck per Post oder per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse. Der Vordruck befindet sich als PDF-Datei am Ende dieser Webseite.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
gewerbemeldestellestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Kevin Wex Buchstaben L-Z  +49 6131 12-2752  Kevin.Wexstadt.mainzde

Unterlagen

benötigte Unterlagen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie Personalausweis oder Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie Reisepass zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

bei handwerklicher Tätigkeit:

  • Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle

bei eingetragenen Firmen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
  • Kopie der Handelsregistereintragung

bei unselbstständiger Zweigniederlassung:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
  • Kopie der Handelsregistereintragung der Hauptniederlassung (wenn beim Amtsgericht eingetragen)
  • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung

bei Vertretung des Gewerbetreibenden oder Geschäftsführers:

  • schriftliche Vollmacht
  • Original Ausweis des Vollmachtgebers
  • Original Ausweis des Vollmachtnehmers
  • davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalweises oder Aufenthaltstitels bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern

Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte o.ä. sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Es ist ein Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung vorzulegen!

Gebühren

Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Verlegung eines Gewerbebetriebs oder Veränderungen
(Wechsel des Gegenstandes; Ausdehnung auf andere Waren oder Leistungen) fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.

Zahlungsart

Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids unter Angabe des darin mitgeteilten Vertragsgegenstandes.

Bearbeitungsdauer

Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Weiterhin muss unbedingt ein Meldedatum angegeben werden. Ohne dieses kann Ihre Meldung nicht bearbeitet werden und es kommt zu Verzögerungen!

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 2 Gewerbesteuergesetz
  • Ziffer 2 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung
    (besonderes Gebührenverzeichnis) vom 25.2.2002, GVBI Nummer 4 Seite 96)

Hinweise

Über die Gewerbeummeldung werden folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • ggf. Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Amtsgericht
  • ggf. Berufsgenossenschaften
  • Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien