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Sportförderung für Mainzer Sportvereine 

Kurzbeschreibung

Eingetragene Mainzer Sportvereine können Zuschüsse gemäß den städtischen Sportförderrichtlinien beantragen, zum Beispiel Gerätezuschüsse (Sportgeräte, Wertgrenze ab 500,- Euro), Zuschüsse zu vereinseigenen Baumaßnahmen, Zuschüsse für die Anmietung von Sport-/Übungsflächen, Jubiläumszuschüsse.

Beschreibung

Die Zuschüsse werden auf Antrag (formlos) gewährt. Dem Antrag sind entsprechende Kostenvoranschläge beizufügen. Gegen Vorlage entsprechender Zahlungsbelege werden Zuschüsse auf das Vereinskonto gezahlt. Im Falle von Zuschüssen für vereinseigene Baumaßnahmen entscheidet der Sportausschuss.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelle Information: 
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Rechnungen oder zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge etc.

Zahlungsart

Die Zuschusszahlung erfolgt per Überweisung.

Fristen

Zuschussanträge zu vereinseigenen Baumaßnahmen müssen vor Beginn der Bau-/Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Bei positiver Bescheidung werden sie im Dezember des Jahres, in dem diese Maßnahmen stattfanden, gezahlt. Die Entscheidung darüber trifft der Sportausschuss. Die Jugendförderung und Vereinszuschüsse für eigene Sportstätten werden einmal jährlich im Dezember ausgezahlt. Zuschüsse unter 1.000,- Euro können zeitnah gezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

Sportfördergesetz von Rheinland-Pfalz, Sportförderrichtlinien der Stadt Mainz