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Beihilfe 

Beschreibung

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen

  • für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner
  • soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.

Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Die Beihilfesachbearbeitung wird zum 1. September 2023 an die Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim - nachfolgend ppa genannt -  übertragen.
Ab diesem Zeitpunkt wird die ppa die Berechnung, Festsetzung und Auszahlung Ihrer Beihilfen übernehmen.

Unterlagen

Für alle Anträge, die in der Übergangszeit zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. August 2023 gestellt werden, sind ausschließlich die Formulare der ppa zu verwenden. 

Auf der Homepage der ppa stehen die relevanten Anträge und Formulare zum Download unter nachfolgendem Link bereit:

ppa-duew.de/formulare

Für die erstmalige Beantragung wählen Sie bitte den "Antrag auf Beihilfe" (6-seitiger Antrag), für die folgenden Anträge steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.

Alle Erstanträge schicken Sie bitte an die Beihilfestelle der Stadtverwaltung Mainz, nicht an die ppa. Diese Regelung gilt auch nach dem 1. September 2023, da dem Erstantrag von Seiten der Dienststelle noch Unterlagen und Informationen beigefügt werden müssen, bevor die Weiterreichung an die ppa erfolgt.
 
Hinweise zur Erst-Antragstellung

  • Die Beihilfe-Nummer wird von der ppa nach der Erstantragstellung vergeben, beim ersten Antrag kann dieses Feld leer bleiben.
  • Es muss keine Aufstellung der Belege beigefügt werden.
  • Belege nicht an den Antrag heften, klammern oder kleben.
  • Bitte fügen Sie Kopien Ihres aktuellen Versicherungsscheins, des Einkommensteuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres (sofern Aufwendungen bei berücksichtigungsfähigen Eheparter:innen/Lebensparter:innen geltend gemacht werden) und eventuell erteilter Vollmachten.
  • In unserem Schreiben wurde eine Empfehlung von zehn bis zwanzig Belegen pro Antrag ausgegeben. Dies hat wirtschaftliche Gründe, natürlich ist es dennoch weiterhin möglich, auch einen Antrag mit weniger Belegen zu stellen (zum Beispiel bei höheren Rechnungen für Krankenhausaufenthalte, Pflegeeinrichtungen, Hilfsmittel oder teure Medikamente). Bitte wägen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Verhältnisse ab, inwieweit Sie in Vorlage treten können.
  • Abschläge können bis 31. August 2023 von der Beihilfestelle der Stadt Mainz gezahlt werden. Bitte vermerken Sie dies mit einer entsprechenden Begründung auf Ihrem Beihilfeantrag.

Ab dem 1. September 2023 sind alle Folgeanträge mit dem "vereinfachten Antragsformular" dann direkt an die ppa zu senden.

Wir bitten Sie, bis 31. August 2023 von telefonischen Rückfragen bei der ppa abzusehen. 

Kontaktdaten:

Pfälzische Pensionsanstalt
Abteilung Beihilfenabrechnung
Sonnenwendstraße 2
67098 Bad Dürkheim

Rufnummer 06322 936-274
Faxnummer 06322 936-389

E-Mailadresse beihilfeppa-duewde