Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Beurkundungen (Kindschaftsrecht) 

Beschreibung

Sie werden bald Eltern oder sind es gerade geworden? Herzlichen Glückwunsch!

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, können Sie vor oder auch nach der Geburt des Kindes beim Jugendamt oder in einem Notariat folgende Unterlagen beurkunden lassen:

  • die notwendige Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter
  • die gemeinsame Sorgeerklärung

Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung können wir nur nach der Geburt beurkunden.

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann zusätzlich die Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein, beispielsweise bei italienischer Staatsangehörigkeit.

Voraussetzung für die Beurkundung

Beurkundungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung und nur persönlich vor einer Urkundsperson.

Sie verstehen und sprechen beide ausreichend Deutsch.
Falls nicht, ist für die Beurkundung eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher notwendig. Diese Person benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein.

Vorgehen

Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigt das Jugendamt vorab einige Unterlagen (in Kopie) und Angaben von Ihnen.
Die Unterlagen können Sie dem Jugendamt per E-Mail (Anhänge nur im PDF-Format) oder per Post schicken.

Wegen personeller Engpässe wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an folgende Adresse: vaterschaft.sorgerechtstadt.mainzde. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, setzen wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir um möglichst frühzeitige Absage.

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
vaterschaft.sorgerechtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Ausweise der Eltern sowie ggfls. des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin
  • Familienstand der Mutter
  • Geburtstag
  • Mitteilung oder der erwartete Geburtstermin des Kindes
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Ggfls. Kontaktdaten des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin

Bei gewünschten Beurkundungen der Unterhaltshöhe legen Sie bitte das Aufforderungsschreiben des zuständigen Jugendamtes bzw. des Anwaltes vor.

Diese Aufzählung ist nicht zwingend abschließend, gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.