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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz 

Beschreibung

Ansprechpartnerin ist das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.

Gemäß § 40 Abs. 1 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) sind Behörden seit dem 1. September 2012 dazu verpflichtet, bei durch Tatsachen begründeten Verdacht die Öffentlichkeit zu informieren, dass 

  • Gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden.
  • Gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist.
  • Gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucher:innen vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.

Informationen zu Verstößen nach § 40 Abs. 1a LFGB sind in einer Übersicht zusammengestellt. (siehe aktuelle Veröffentlichungen)

Mitteilungs- und Übermittlungspflichten eines Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen gemäß § 44a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):

Ein Lebensmittelunternehmer oder ein Futtermittelunternehmer ist verpflichtet, unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln nach näherer Bestimmung der entsprechenden Rechtsverordnung den zuständigen Behörden mitzuteilen, sofern sich eine solche Verpflichtung nicht bereits aus anderen Rechtsvorschriften ergibt.

Weitere Informationen und Vordrucke dazu finden Sie auf der Website des Landesuntersuchungsamtes.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
214
Telefon
+49 6131 12-2438
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 9 bis 12 Uhr


oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bernd Heckmann Sachgebietsleiter  +49 6131 12-2438  Bernd.Heckmannstadt.mainzde

Hinweise

Falls Sie weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung und zum Verbraucher:innenschutz wünschen, können Sie diese herunterladen.