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Schiedsamt 

Kurzbeschreibung

Zur vorgerichtlichen Entscheidung, es gibt 3 Bezirke:
Schiedsamtsbezirk Mainz 1 (Altstadt, Hartenberg/Münchfeld, Neustadt, Oberstadt)
Schiedsamtsbezirk Mainz 2 (Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach)
Schiedsamtsbezirk Mainz 3 (Bretzenheim, Drais, Hechtsheim, Lerchenberg, Marienborn, Weisenau)

Beschreibung

Status der Schiedspersonen

Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Welche Aufgaben hat die Schiedsperson und in welchen Fällen kann sie Ihnen helfen?

Die Schiedsperson steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mainz zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Die Schiedsperson ist "Schlichter" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat:

• Beleidigung
• Körperverletzung
• Sachbeschädigung
• Hausfriedensbruch
• Bedrohung
• Verletzung des Briefgeheimnisses.

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vermögensrechtlicher Art (z. B. Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche u.a.m.), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten.


Schlichten ist besser als Richten!

Die Parteien finden mit der Unterstützung der Schiedsperson ihre eigene Lösung. Somit „gewinnt“ oder „verliert“ hier niemand und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Frieden von Dauer ist. Bei uns sind Sie immer Gewinner, da

• Ihr Fall schnell bearbeitet wird, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit,
• das Verfahren kostengünstig
• und es allemal einen Versuch wert ist.

Was erwartet Sie?

Sie sitzen an einem Tisch mit der zuständigen Schiedsperson und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden und klären die strittige Angelegenheit. Dies ist auch in den Fällen so, in denen Sie mit denen, mit denen Sie sich in Streit befinden, nicht mehr reden können. Denn die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt zumindest in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Falle der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen. In einem mit Einfühlungsvermögen geführten Gespräch mit den sich Streitenden wird die Schiedsperson als „neutrale Person", die durch den von ihr abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet ist, versuchen, die Parteien wieder ins Gespräch miteinander zu bringen, den Streit beizulegen und zwischen den „Parteien" einen Vergleich zu schließen. Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jedoch: Die Schiedspersonen können schlichten, werden aber nicht richten! Sie haben allerdings nachweislich eine Erfolgsquote von mehr als 50% und ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich zerstrittenen Parteien erfahrungsgemäß zu einer höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gerichtsurteil. Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie hier schiedsamt.de (Gerichte im Überblick, Nachbarrecht allgemein, Schiedsamt, Schiedspersonen)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
123
Telefon
+49 6131 12-3120
Telefax
+49 6131 12-2286
E-Mail
schiedsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden oder bei unerwartetem Ausfall der Sprechstunde ist es sinnvoll vor dem Besuch der Sprechstunde mit dem jeweiligen Schiedsmann per Email Kontakt aufzunehmen um die Thematik kurz zu erläutern, ggf. können auch so Fragen im Vorfeld geklärt und unnötige Wege und Zeitverluste vermieden werden.

Schiedsamtsbezirk 1
Altstadt, Hartenberg/Münchfeld, Neustadt, Oberstadt
mittwochs 10 Uhr - 12 Uhr

Schiedsamtsbezirk 2
Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach
montags 13 Uhr - 15 Uhr

Schiedsamtsbezirk 3
Bretzenheim, Drais, Hechtsheim, Lerchenberg, Marienborn, Weisenau
montags 8 Uhr - 10 Uhr

Stellvertreter für alle Schiedsamtsbezirke: Herr Axel Braun

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Klaus Merten Schiedsmann Schiedsamtsbezirk Mainz 1: Altstadt, Hartenberg/Münchfeld, Neustadt, Oberstadt (Sprechzeiten mittwochs 10.00 Uhr - 12.00 Uhr)  +49 6131 12-3120  mertenklaus-mertennet
 Herr Peter Erdmann Schiedsmann Schiedsamtsbezirk Mainz 2: Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach (Sprechzeiten montags 13.00 - 15.00 Uhr)  +49 6131 12-3120  schiedsamtstadt.mainzde
 Herr Warren P. van Hasz Schiedsmann Schiedsamtsbezirk Mainz 3: Bretzenheim, Drais, Hechtsheim, Lerchenberg, Marienborn, Weisenau (Sprechzeiten montags, 08.00 Uhr - 10.00 Uhr)  +49 6131 12-3120  Schiedsamtstadt.mainzde
 Herr Axel Braun Stellvertreter für alle Schiedsamtsbezirke  +49 6131 12-3120  schiedsmann.braungmailcom