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Straßenmusik 

Beschreibung

Ein Merkblatt enthält alle Informationen, welche Regelungen beachtet werden müssen, wenn man in der Mainzer Innenstadt Straßenmusik darbieten möchten.

Die Stadtverwaltung Mainz hat am 30.03.2004 eine Allgemeinverfügung erlassen. um die Darbietung von Straßenmusik in den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt zu regeln.

Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einsehen.

Das Merkblatt regelt u.a.:

  • sog. "Spielzonen"
  • wann die Straßenmusik erlaubt ist
  • wo und wie lange sie sein darf

Adresse

Besucheranschrift

Stadtwache der Landeshauptstadt Mainz
Rheinstraße 55
55116 Mainz
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.

Persönliche Vorsprachen von Bürger:innen sind zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
  • Freitag und Samstag 10 bis 22 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Rheingoldhalle/Rathaus
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
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