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Grabarten 

Beschreibung

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsformen: die Bestattung im Sarg oder in der Urne. Für jede Form gibt es darüber hinaus verschiedene Beisetzungsmöglichkeiten.

Im folgenden finden Sie einen kurzen Überblick.

Urnenwahlgräber

  • Lage der Grabstätte kann durch die Hinterbliebenen ausgewählt werden.
  • Beisetzungen grundsätzlich von bis zu zwei Urnen möglich.
  • Nutzungszeit bei Ersterwerb von 30 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung der Nutzungszeit.

Urnenreihengräber

  • Lage der Grabstätte wird durch unsere Mitarbeitenden festgelegt.
  • Beisetzung von nur einer Urne möglich.
  • Grabstätte besteht für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren.
  • Keine Verlängerung möglich.

Es gibt neben den klassischen Urnengräbern, bei denen die Pflege der Grabstätten durch die Hinterbliebenen geleistet werden muss, auch die Möglichkeit der pflegefreien Grabstätten. Die Pflege bei diesen Grabstätten erfolgt durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz.

Zu den pflegefreien Grabstätten zählen: 

  • Kolumbarien
  • Baumgräber 
  • Waldgräber
  • Rasengräber

Erdwahlgräber

  • Lage der Grabstätte kann durch die Hinterbliebenen ausgewählt werden.
  • Beisetzung von bis zu zwei Särgen und vier Urnen möglich.
  • Nutzungszeit bei Ersterwerb von 30 Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung der Nutzungszeit.

Erdreihengräber

  • Lage der Grabstätte wird durch unsere Mitarbeitenden festgelegt.
  • Beisetzung von nur einer Person möglich.
  • Grabstätte besteht für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren.
  • Keine Verlängerung möglich.

Weitere Informationen zu den Mainzer Friedhöfen, den Grabarten und den Beisetzungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.