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Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren beantragen (§ 35 AufenthG) 

Beschreibung

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

Minderjährige und volljährige Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen:

Sie halten sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und haben  eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, die Ihnen als Kind erteilt wurde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular
• Gültiger Pass oder Passersatz
• ein aktuelles biometrisches Passfoto
• Nachweise über die momentan besuchte Ausbildung, welche zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt (Schulbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag)

Ab 18 Jahren:
Wenn Sie sich nicht in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, benötigen wir zusätzlich:
• aktuelle Arbeitgeberbestätigung
• Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
oder
• letzter Einkommenssteuerbescheid sowie die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Zahlungsart

Kartenzahlung bevorzugt

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