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Steueridentifikationsnummer beantragen 

Beschreibung

  • Die Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt
  • Wenn die Identifikationsnummer nicht mehr bekannt ist, kann die erneute Mitteilung der Identifikationsnummer beantragt werden
  • den Antrag kann nur die Person selbst stellen, ein Arbeitgeber kann diese Auskunft nicht über einen Beschäftigten erhalten

Beantragung:
  1. beim Bürgeramt der Stadt Mainz 

  • durch Online-Antrag
  • durch persönliche Vorsprache
  • durch schriftlichen Antrag an den Bürgerservice oder Service-Center (per Post oder Fax)
  • Beantragung durch Ehegatten -> ID wird per Post an den Bevollmächtigten gesendet
  1. beim Bundeszentralamt für Steuern
  • schriftlicher Antrag:  Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53221 Bonn
  • per Onlineformular, auf der Homepage des Bundeszentralamtes





Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerservice:

  • Pass oder Personalausweis


Bei Beantragung per Post oder Fax:

  • einfaches Schreiben (mit Angabe von: Name, Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Unterschrift)
  • Die Antwort erfolgt per Post

- Bitte sicherstellen, dass der Briefkasten ausreichend beschriftet ist

Bei Vorsprache des Ehegatten:

  •  beide Ausweisdokumente im Original
  •  schriftliche Vollmacht
  •  ID wird dann per Post an den Bevollmächtigenden gesendet

Gebühren

Die Mitteilung der Steuer ID durch das Bürgeramt ist kostenfrei.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

- Bei persönlicher Vorsprache: sofort

- Bei schriftlicher Anfrage: ca. 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

- § 139b Abgabenordnung

- Ziffer 5.1.1 der „Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art“

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